Muss ich mir das als Arzt gefallen lassen, dass meine Daten auf einem Bewertungsportal im Internet gespeichert werden?
21.10.2014, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (297 mal gelesen)
Grundsätzlich ja. Der Bundesgerichtshof meint dazu, "dass das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien Arztwahl ganz erheblich ist".
Bewertungsportale könnten dazu beitragen, "einem Patienten die aus seiner Sicht erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.", Urteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13.
Immerhin erklärt der BGH in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil: "Abgegebene Bewertungen können – neben den Auswirkungen für den sozialen und beruflichen Geltungsanspruch des Arztes – die Arztwahl behandlungsbedürftiger Personen beeinflussen, so dass er im Falle negativer Bewertungen wirtschaftliche Nachteile zu gewärtigen hat. Auch besteht eine gewisse Gefahr des Missbrauchs des Portals."
Der bewertete Arzt ist aber nach Ansicht des BGHs Missbrauchsgefahren nicht schutzlos ausgeliefert. Denn er könne die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen.
Das Urteil des BGH vom 1. Juli 2014 zu Anmeldedaten auf Arztbewertungsportalen könnte Sie auch interessieren. Hier finden Sie weitere Informationen dazu sowie zu weiteren Fragen im Arztbewertungsrecht:
http://www.kanzlei-wienen.de/bewertungsportale.html
Folgende Veröffentlichung könnte Sie auch interessieren:
"Bewertungsportale im Internet: Herausgabe von Nutzerdaten und Zeugnisverweigerungsrecht", IT-Rechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 5/2013, 114-116, Amrei Viola Wienen
Gerne können Sie sich bei einer Negativbewertung an die Anwaltskanzlei Wienen wenden und in einem Erstgespräch die Rechtslage und passende Strategien zu analysieren. Online-Reputation-Management ist jeweils im Einzelfall zu betrachten und setzt besondere juristische Kompetenz und Erfahrung voraus.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht ist die Anwaltskanzlei Wienen insbesondere im Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzrecht spezialisiert. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihre langjährige Erfahrung in diesem Bereich für Sie ein.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de
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