Nach missglückter Operation im Rollstuhl – 400.000 Euro Schmerzensgeld

10.02.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (279 mal gelesen)
Nach einer misslungenen Rücken-OP sitzt eine Patientin im Rollstuhl und ist querschnittsgelähmt. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm muss die verantwortliche Klinik der Frau 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Az.: 26 U 111/15).

Was war passiert? Eine Krankenschwester litt unter anhaltenden Rückenschmerzen überwiegend im Bereich der Lendenwirbel. Das behandelnde Krankenhaus empfahl eine Rücken-OP. Der Eingriff sollte im Bereich der Halswirbelsäule erfolgen. Dabei sollten mehrere Wirbel versteift und eine Bandscheibenprothese eingesetzt werden. Ein Eingriff mit dramatischen Folgen für die Patientin. Schon unmittelbar nach der Operation zeigten sich Schwäche-Erscheinungen in allen vier Extremitäten. Die Entwicklung konnte nicht mehr aufgehalten werden. Das bittere Ende für die Frau: Sie ist unterhalb des dritten Halswirbels querschnittsgelähmt. Ihre Klage auf Schmerzensgeld, weil der Eingriff fehlerhaft durchgeführt worden und die OP auch nicht begründet gewesen sei, hatte auch in zweiter Instanz vor dem OLG Hamm Erfolg.

Anhand eines medizinischen Sachverständigengutachtens sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Klinik fehlerhaft gearbeitet hat. Die Befunde seien unvollständig gewesen und die zwingend notwendige MRT-Untersuchung zur differenzialdiagnostischen Abklärung sei ausgeblieben. Zudem sei die Operation auch gar nicht unbedingt nötig und die gewählte Methode zudem fehlerhaft gewesen. Möglichkeiten einer weiteren konservativen Behandlung seien aber nicht abgeklärt worden. Unterm Strich summierten sich die Fehler in der Behandlung der Patientin. Daher kam das OLG zu dem Schluss, dass die Behandlung der Frau grob fehlerhaft gewesen sei. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen für die Patientin sei auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro gerechtfertigt.

„Für die Frau ist das Schmerzensgeld sicher nur ein schwacher Trost und die Behandlungsfehler sind nicht wiedergutzumachen. Immerhin kann das Geld helfen, die Umgebung der Frau behindertengerecht zu gestalten. Der Fall zeigt, wie dramatisch die Folgen eines missratenen medizinischen Eingriffs sein können. Patienten müssen dies aber nicht klaglos hinnehmen, sondern können ihre Rechte durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
 

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