Nachschaupflicht bei mobilen Halteverbotsschildern?

24.01.2017, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (165 mal gelesen)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 6. April 2016 entschieden, dass mobile Halteverbotsschilder für Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar aufzustellen sind und eine generelle Nachschaupflicht nicht besteht. Andernfalls können Autofahrer nicht für den Parkverstoß verantwortlich gemacht werden.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene sein Fahrzeug in einer Straße abgestellt, in der wegen eines bevorstehenden Straßenfestes mobile Halteverbotsschilder aufgestellt waren. Sein Fahrzeug wurde daraufhin umgesetzt und ihm die Kosten auferlegt.

Hiergegen ging der Betroffene vor und führte auf, dass die Schilder nicht ausreichend sichtbar aufgestellt waren und ihm deshalb nicht aufgefallen seien. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab, weil es von einer anlasslosen Nachschaupflicht ausging; der Betroffene hätte sich also vergewissern müssen, dass keine Halteverbotsschilder aufgestellt waren.

Das sah das Bundesverfassungsgericht anders und führte näher auf, welche Anforderungen an mobile Halteverbotsschilder zu stellen sind: Diese müssen so angebracht sein, dass sie von Autofahrern mit der nötigen Sorgfalt noch beim Fahren oder durch einfaches Umsehen beim Aussteigen zu erkennen sind. Eine besteht nur dann eine Nachschaupflicht, wenn auch ein Anlass dafür ersichtlich ist.

Der Fall ging daher zurück an das Oberverwaltungsgericht, wo geklärt werden sollte wie das Halteverbotsschild aufgestellt und ob die Sichtbarkeit ausreichend war, um eine Kostenrücknahme zu rechtfertigen. Damit es gar nicht erst zu solchen Streitigkeiten vor Gericht kommt, sind Behörden dazu angehalten, noch stärker auf die Sichtbarkeit von mobilen Schildern zu achten.


Urteil des BVerfG vom 06.04.2017



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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.