Negative Arztbewertung auf Jameda löschen lassen

03.01.2017, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (254 mal gelesen)
Gegen rechtswidrige Bewertungen auf Jameda können Sie sich wehren. Dazu hat der BGH ein erfreuliches Urteil gefällt.

In dem richtungsweisenden aktuellen Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15  verschärft der BGH Prüfpflichten von Portalbetreibern. Missbrauchsgefahren ist der betroffene Arzt nicht schutzlos ausgeliefert. Eine rechtswidrige negative Bewertung braucht sich kein Arzt auf einem Arztbewertungsportal gefallen lassen. Bereits in dem Urteil Urteil vom 23. September 2014, VI ZR 358/13, führt das Gericht aus:

„Missbrauchsgefahren ist der betroffene Arzt nicht schutzlos ausgeliefert, da er von der Beklagten die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen kann."

Rufmord im Netz - und wie Sie sich dagegen wehren

Wenn Sie von einer rechtsverletzenden und erheblich rufschädigenden Negativbewertung betroffen sind, können Sie juristisch dagegen vorgehen.

Selbst der Bundesgerichtshof betont, dass Arztbewertungen erhebliche Auswirkungen auf den sozialen und beruflichen Geltungsanspruch eines Arztes haben. Negativbewertungen können sogar seine berufliche Existenz gefährden, so der BGH.

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