Sorgerecht: Was Eltern jetzt dazu wissen müssen!

14.07.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 5 Min. (894 mal gelesen)
Familie,Vater,Mutter,Kinder Was alles wird vom Sorgerecht der Eltern umfasst? © - freepik

Für ihre leiblichen Kinder haben die Eltern das Sorgerecht. Das heißt: Sie dürfen sich nicht nur um ihre Kinder kümmern, sondern sie sind auch dazu verpflichtet, dies zu tun. Aber: Was ist davon alles umfasst?

Das Sorgerecht umfasst alle wichtigen Angelegenheiten im Leben des Kindes. Zunächst gehört dazu die Personensorge. Sie umfasst bereits die Bestimmung eines Namens für das Kind. Dazu gehören auch die Sorge um die Gesundheit des Kindes einschließlich medizinischer Behandlungen und der Einwilligung in Operationen, die Ernährung des Kindes, die Auswahl von Kita und Schule und alles, was mit deren Besuch zusammenhängt, das Recht zur Aufenthaltsbestimmung (also zur Bestimmung des Wohnorts) sowie das Umgangsrecht. Außerdem betrifft das Sorgerecht auch die Vermögenssorge. Dazu gehören alle finanziellen Angelegenheiten des Kindes, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Sparkontos oder den Abschluss von Abos und Verträgen, die Kosten verursachen.

Wer hat das Sorgerecht?


Normalerweise haben beide Eltern das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind gemeinsam inne. Dieser Normalfall besteht, wenn

- die Eltern verheiratet sind,
- sie nach der Geburt des Kindes heiraten,
- sie als Unverheiratete eine Sorgeerklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen,
- wenn das Familiengericht beiden gemeinsam das Sorgerecht überträgt.

Wer hat bei unverheirateten Paaren das Sorgerecht?


In diesem Fall hat grundsätzlich die Mutter das Sorgerecht. Wenn beide Elternteile gemeinsam für ihr Kind sorgen wollen, können sie eine gemeinsame Sorgeerklärung – auch Sorgerechtserklärung genannt – abgeben, in der sie diesen Willen bekräftigen. Die Sorgerechtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann jeder Notar oder das Jugendamt erledigen. Sobald die Erklärung von beiden Elternteilen abgegeben wurde und beurkundet ist, haben beide das gemeinsame Sorgerecht – ohne weitere Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass das Familiengericht beiden auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht zuspricht. Seit mehreren Jahren kann der Vater einen solchen Antrag auch allein stellen, ohne Zustimmung der Mutter.

Wer entscheidet, wenn sich die Eltern nicht einig sind?


Es kann vorkommen, dass sich Eltern bei einer das Kind betreffenden Einzelfrage aus dem Sorgerecht nicht einigen können. Dabei kann es beispielsweise um die Höhe des Taschengeldes gehen, um die Kita oder die Schule, die das Kind besuchen soll. Oft sorgt auch die religiöse Erziehung für Streit. Aber: Grundsätzlich müssen sich die Eltern bei der Ausübung des Sorgerechts einigen. Dies legt § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest. Ein Elternteil darf also nicht einfach über den Kopf des anderen hinweg entscheiden.

Wenn sich beide überhaupt nicht einigen können, kann das Familiengericht in Anspruch genommen werden. Dieses entscheidet dann, welcher der beiden Elternteile in der umstrittenen Frage entscheiden darf. Gerade bei dem Thema, welche Religion das Kind haben soll, sind sich Eltern unterschiedlichen Glaubens oft nicht einig. Dann muss oft das Gericht tätig werden. Es nimmt den Eltern jedoch nicht die Entscheidung ab, sondern bestimmt nur, wer entscheiden darf.

Wie kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommen?


Möchte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, kann derjenige dies beim Familiengericht beantragen. Es gibt verschiedene Gründe, warum das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen kann. Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Übertragung des Sorgerechts dem Kindeswohl entspricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kindeswohl durch den anderen Partner gefährdet ist. Davon geht man aus bei Misshandlungen, Gesundheitsgefährdung, Vernachlässigung durch schlechte Ernährung oder mangelnde Hygiene, Verweigerung des Schulbesuchs oder, wenn dem anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind verweigert wird.
Was nicht ausreicht, sind Streitigkeiten zwischen den Eltern, verletzte Gefühle oder die Behauptung, der andere sei ein "schlechter Umgang" für das Kind. Wichtig: Einziger Maßstab ist hier das Wohl des Kindes. Die Befindlichkeiten der Eltern spielen keine Rolle. Ein Kind braucht für seine normale Entwicklung grundsätzlich beide Elternteile - und dies ist auch aus Sicht der Gerichte so.

Wer erhält das Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung?


Auch nach einer Trennung behalten zunächst beide Partner das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind – dies ergibt sich aus § 1671 BGB. Auch eine Scheidung ändert daran erst einmal gar nichts. Das Familiengericht wird einem der Ehepartner nur auf Antrag und unter Beachtung des Kindeswohls das alleinige Sorgerecht zusprechen.

Haben die getrennt lebenden Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in den alltäglichen Angelegenheiten des Kindes selbst und allein entscheiden. Geht es jedoch um nicht alltägliche Entscheidungen, die Auswirkungen auf das weitere Leben des Kindes haben können, muss der andere an der Entscheidung beteiligt werden. Beispiele sind etwa größere Auslandsreisen oder medizinische Operationen.

Die getrennten Eltern können sich jedoch auch in einer Sorgerechtsvereinbarung darüber einigen, wer das Sorgerecht ausüben soll. Eine solche Vereinbarung kann bei gemeinsamem Sorgerecht auch festlegen, wie dieses ausgeübt werden soll, ob zum Beispiel einer der Partner in bestimmten Fragen allein entscheiden darf.

Was ist der Unterschied von Sorgerecht und Umgangsrecht?


Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, heißt dies nicht, dass der andere sein Kind nicht mehr sehen darf. Der andere Elternteil behält in der Regel trotzdem ein Umgangsrecht mit dem Kind.

Das Umgangsrecht bedeutet etwas anderes als das Sorgerecht. Es ist das Recht, das Kind zu sehen, mit ihm etwas zu unternehmen und Zeit mit ihm zu verbringen.
Kinder haben das Recht auf Umgang auch mit einem Elternteil, der kein Sorgerecht hat. Auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil hat immer noch ein Recht auf Umgang mit seinem Kind.

Gibt es darüber Streit, kann auch die genaue Ausgestaltung des Umgangsrechts - etwa die Häufigkeit und Organisation der Besuche und gemeinsamen Unternehmungen - durch das Familiengericht geregelt werden. Dies bestimmt § 1684 Abs. 3 BGB.

Was gilt, wenn ein Partner mit dem Kind umziehen will?


Es kommt immer wieder vor, dass ein sorgeberechtigter Elternteil nach einer Trennung mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland umziehen möchte. Regelmäßig ist der zurückbleibende Elternteil damit nicht einverstanden. Ob ein solcher Umzug möglich ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Denn: Auf diese Weise wird das Umgangsrecht bzw. auch das Sorgerecht des anderen Elternteils ausgehebelt.

Das Familiengericht kann jedoch auch bei gemeinsamem Sorgerecht einem der Partner das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und damit zur Bestimmung des Wohnorts des Kindes allein übertragen. Eine solche Entscheidung wird jedoch sorgfältig geprüft werden - unter Berücksichtigung des Kindeswohls als entscheidendem Faktor.

Praxistipp zum elterlichen Sorgerecht


Kinder leiden in der Regel unter einer Scheidung am meisten. Umso wichtiger ist es, dass sich die Eltern auch im Falle von Trennung und Scheidung darüber einigen, wer welche Entscheidungen hinsichtlich des Kindes trifft. Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht behalten, ist einverständliches Handeln gefragt. Fachkundige Beratung zum Thema Sorgerecht bekommen Sie bei einem Fachanwalt für Familienrecht.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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