Neues Widerrufsrecht ab 13.6.2014 - Keine Übergangsfrist!

10.11.2013, Autor: Herr Ali Khodaverdian / Lesedauer ca. 1 Min. (741 mal gelesen)
Ab dem 13.6.2014 gilt - diesmal OHNE ÜBERGANGSFRIST - neues Widerrufsrecht.

Ab dem 13.6.2014 gilt - diesmal OHNE ÜBERGANGSFRIST - neues Widerrufsrecht.

Allen unseren Mandanten raten wir dringend an, ihre Geschäftsunterlagen und Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen. Es wurden wesentliche Punkte geändert und vereinheitlicht.

Wegen der Geltung ohne jede Übergangsfrist sollten die Änderungen frühzeitig in Angriff genommen werden.

Informieren Sie sich zur Vermeidung unnötiger Abmahnungen rechtzeitig. Wir empfehlen, die Thematik bis spätestens zum 31.3.2014 in Angriff zu nehmen.