Neuwagen verbrauchen deutlich mehr Kraftstoff als angegeben

22.01.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (48 mal gelesen)
Der Kraftstoffverbrauch ist für viele Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeugs ein wichtiges Entscheidungskriterium. Auf die Angaben der Hersteller können sie sich dabei aber nur bedingt verlassen, weil diese häufig deutlich vom tatsächlichen Verbrauch im realen Straßenverkehr abweichen.

Nach einem Bericht der Forschungsorganisation International Council on Clean Transportation (ICCT), die auch bei der Aufdeckung des Abgasskandals eine große Rolle gespielt hat,  lag der reale Kraftstoffverbrauch auf der Straße im Jahr 2017 im Durchschnitt um 39 Prozent höher als die Hersteller angegeben haben. Dabei ist die Abweichung sogar etwas geringer ausgefallen als in den Vorjahren. 

Die große Kluft ergibt sich dadurch, dass die Hersteller die Verbrauchswerte im Labor und nicht unter realen Bedingungen ermitteln. Faktoren wie Wetter, Verkehrslage oder Gelände werden dabei nicht berücksichtigt. Seit September 2018 müssen die Verbrauchsangaben bei Neuwagen nach dem neuen Testverfahren WLTP ermittelt werden. Dieses soll für realistischere Werte sorgen, da es auch verschiedene Situationen und Geschwindigkeiten oder Ausstattung und Gewichtsklassen berücksichtigt. 

Obwohl der Unterschied 2017 leicht zurückgegangen ist, ist die Abweichung zwischen angegebenen und tatsächlichen Verbrauch nach Angaben der ICCT noch etwa vier Mal so groß wie 2001. Das bekommen die Verbraucher natürlich auch in Form von höheren Ausgaben für den Kraftstoff zu spüren.

Durch das neue Messverfahren sollen die Verbrauchswerte und damit auch der CO2-Ausstoß realistischer angegeben werden können. Dies ist auch schon insofern wichtig, da die CO2-Emissionen von Neuwagen bis 2030 durchschnittlich um 37,5 Prozent gesenkt werden sollen, um Klimaschutzziele zu erreichen.

„Dass die angegebenen Verbrauchswerte vom tatsächlichen Verbrauch etwas abweichen können, ist nachvollziehbar, da sich beispielsweise auch die Fahrstile voneinander unterscheiden. Eine Abweichung um 39 Prozent lässt sich jedoch nicht so leicht erklären und ist nicht hinnehmbar. Meines Erachtens liegt bei derart großen Unterschieden ein Mangel am Fahrzeug vor, sodass der Verbraucher einen Anspruch auf Nachbesserung hat“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der auch zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. 

Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, werden durch einen erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das hat zur Folge, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und seine geleisteten Raten zurückbekommt.

 

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