New Capital Invest (NCI): Anleger fürchten um ihr Geld

22.07.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (731 mal gelesen)
Die New Capital Invest (NCI) Fonds investieren beispielsweise in Gold oder Öl. Das hört sich verlockend an. Besonders dann, wenn bei der Kapitalanlage auch noch größten Wert auf Sicherheitsaspekte gelegt wird. So wie NCI es verspricht. „Dennoch warten die Anleger einiger NCI-Fonds seit längerer Zeit auf ihr Geld. Betroffen sollen die Fonds NCI USA 11, USA 16 und USA 19 sein“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Von Seiten der Geschäftsführung wurden die Zahlungsprobleme inzwischen eingeräumt. Nachforschungen würden angestellt, wo das Geld geblieben sei. Die Anleger wurden im Gegenzug aufgefordert, vorläufig keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, da sonst die Insolvenz der Fonds drohe.

„Meines Erachtens wird hier mit dem Vertrauen der Anleger gespielt. Darauf sollten sie sich nicht einlassen“, sagt Cäsar-Preller. Dabei spielt der erfahrene Jurist auf die Hintergründe an. Das Emissionshaus New Capital Invest gehört zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Zu diesem Komplex zählen auch die Emissionshäuser Selfmade Capital und Panthera. „Auch hier gibt es ähnliche Schwierigkeiten. Auch hier fürchten die Anleger um ihr Geld“, erklärt Cäsar-Preller. Mit Euro Grundinvest hat sich Hartwieg vor kurzem von einem weiteren Emissionshaus getrennt. Ebenso von der Vertriebsplattform dima24.de. „Während die NCI-Anleger also die Füße stillhalten sollen, gibt es im Hartwieg-Imperium jede Menge Aktivitäten. Alles nur Zufall?“, fragt Cäsar-Preller.

Sicherlich kein Zufall ist, dass die Fonds von New Capital Invest und den anderen Emissionshäusern u.a. über die Vertriebsplattform dima24 verkauft wurden. „Da lohnt es sich sicher, einen Blick darauf zu werfen, ob bei der Vermittlung die Erfordernisse an eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfüllt wurden. Dazu zählt auch eine umfassende Risikoaufklärung. Und ein Hinweis auf die enge Verbindung zwischen Vertrieb und Emissionshaus wäre sicher auch angebracht gewesen“, so Cäsar-Preller.

Für den erfahrenen Fachanwalt lohnt sich ebenfalls ein genauer Blick auf die Verkaufsprospekte: „Der Prospekt dient dazu, dass sich der Anleger ein genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Wurde hier mit falschen oder irreführenden Angaben gearbeitet, ist das natürlich nicht möglich.“

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann ebenso den Anspruch auf Schadensersatz begründen wie Prospektfehler.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de