Nordcapital Hanse Twin Feeder: MS Hanse Courage offenbar verkauft

10.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (611 mal gelesen)
Im vergangenen Sommer wurde das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder eröffnet. Nun wurde das Containerschiff MS Hanse Courage aus dem Fonds offenbar verkauft.

Im Dezember legte Nordcapital den Schiffsfonds Hanse Twin Feeder auf. Der Fonds investierte in die beiden Containerschiffe MS Hanse Confidence und MS Hanse Courage. Letzteres wurde nach Angaben von „Fonds professionell online“ jetzt verkauft. Den Anlegern brachte die Beteiligung an dem Fonds kein Glück. Im August 2014 wurden über das Vermögen der Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.

„An dieser Situation dürfte sich auch durch den Verkauf der MS Hanse Courage nicht viel geändert haben“, befürchtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Daher empfiehlt er den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. „Schiffsfonds sind keineswegs die sicheren Kapitalanlagen als die sie oft in den Anlageberatungsgesprächen präsentiert wurden“, so Cäsar-Preller. Aber eben in einer fehlerhaften Anlageberatung liege nun die Chance der Anleger auf Schadensersatz.

Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. So erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen in aller Regel unternehmerische Beteiligungen. Das bietet nicht nur Aussichten auf ordentliche Renditen, sondern birgt naturgemäß auch Risiken. Für die Anleger kann die Beteiligung im Totalverlust der Einlage enden. „Trotzdem wurden die Anleger erfahrungsgemäß über die Risiken oft im Unklaren gelassen. Schlimmer noch: Selbst sicherheitsbewussten Anlegern, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, wurde eine Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen. Das Ende vom Lied waren dann oft genug hohe finanzielle Verluste für die Anleger“, erklärt Cäsar-Preller.

In Fällen solcher Falschberatung könne ebenso Schadensersatz geltend gemacht werden, wie beim Verschweigen sog. Kick-Backs. Darunter sind die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, zu verstehen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese Kicks-Backs unbedingt offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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