Nordcapital MS E.R. Bremerhaven: Insolvenzantrag – Verjährung droht

18.12.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (641 mal gelesen)
Kurz vor Weihnachten erreicht die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. Bremerhaven eine schlechte Nachricht: Über die Schiffsgesellschaft wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67b IN 391/14).

Kurz vor Weihnachten erreicht die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. Bremerhaven eine schlechte Nachricht: Über die Schiffsgesellschaft wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67b IN 391/14).

Anleger müssen nun den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten. Möglicherweise werden sie auch mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. „Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen. Das bekamen die Anleger des Fonds Nordcapital MS E.R. Bremerhaven bereits zu spüren, als es 2010 und 2012 wirtschaftliche Schwierigkeiten gab. Dennoch wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt ohne auf die Risiken hinzuweisen“, so Cäsar-Preller. Aber genau in dieser fehlerhaften Darstellung liege jetzt die Chance für die Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Denn eine umfassende Aufklärung über die Risiken gehört zu den Anforderungen, die eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllen muss. Dazu zählt auch, dass die Geldanlage zum Profil des Anlegers passen muss, also spekulative Kapitalanlagen nicht an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt werden dürfen. „Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat“, erklärt Cäsar-Preller.

Allerdings ist Eile geboten. Da Nordcapital den Fonds bereits im Jahr 2002 aufgelegt hat, könnten Schadensersatzansprüche bereits verjährt sein oder in Kürze verjähren.


Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


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