Nordcapital MS E.R. Yantian: Anlegern drohen Verluste

22.09.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (637 mal gelesen)
Über die Gesellschaft des Containerschiffs MS E.R. Yantian aus dem Emissionshaus Nordcapital wurde nach Angaben des fondstelegramm am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 401/14).

Besonders bitter für die Anleger: Sie hatten vor rund zwei Jahren frisches Kapital investiert, um den Fonds wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Nun müssen sie allerdings den Totalverlust des investierten Geldes befürchten. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Containerschiffe der Panamax-Klasse wie die MS E.R. Yantian haben es durch den Ausbau des Panama-Kanals besonders schwer. Künftig können größere Schiffe mit höherer Ladekapazität den wichtigen Seeweg passieren. Und die anhaltende Krise der Schifffahrt tut ihr übriges.“

Den betroffenen Anlegern empfiehlt der erfahrene Fachanwalt, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei häufig schon die Anlageberatung fehlerhaft gewesen. Cäsar-Preller: „In vielen Gesprächen mit Schiffsfonds-Anlegern konnten wir feststellen, dass sie nicht über die Risiken informiert wurden. Stattdessen wurden Schiffsfonds als sehr sichere Kapitalanlage empfohlen. Die Realität sieht aber leider ganz anders aus.“ Denn die Anleger erwerben mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Bei Schiffsfonds zählen die globalen konjunkturellen Entwicklungen, die Auslastung der Schiffe, schwankende Charterraten oder die langen Laufzeiten zu diesen Risiken. Am Ende kann schließlich die Insolvenz und für die Anleger der Totalverlust des investierten Geldes stehen. „Wurden sicherheitsorientierten Anlegern dennoch die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, ist das eine klassische Falschberatung und Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Grund für eine solche Falschberatung sei häufig das Provisionsinteresse der Banken, die für die Vermittlung der Fondsanteile üppige Provisionen erhielten. „Da konnten die Wünsche des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage schon mal in den Hintergrund geraten. Allerdings besagt die anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH, dass diese Vermittlungsprovisionen zwingend offen gelegt werden müssen“, so Cäsar-Preller.

Da Nordcapital den Schiffsfonds MS E.R. Yantian bereits 2003 aufgelegt hat, sollten betroffene Anleger schnell handeln, wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Es könnte bereits Verjährung drohen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

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