Nordcapital MS Voge Master: Schadensersatz jetzt geltend machen

21.07.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (211 mal gelesen)
Anleger des insolventen Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master müssen handeln, wenn sie noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen. Es droht bereits die Verjährung der Forderungen.

Anleger des insolventen Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master müssen handeln, wenn sie noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen. Es droht bereits die Verjährung der Forderungen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Februar 2016 erloschen die Hoffnungen der Anleger, dass ihre Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master noch zu einem guten Ende führt. Statt Renditen einzufahren, heißt es nun, Verluste zu minimieren. Bei der Beteiligung an Schiffsfonds bestehen zwar häufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Dazu müssen die Anleger aber umgehend handeln. Sie konnten seit Juli 2006 der Fondsgesellschaft beitreten. „Das bedeutet, dass ihre möglichen Ansprüche schon bald verjährt sein könnten. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist seit Fondsbeitritt“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und obendrein auch noch sichere Geldanlage präsentiert. Selbst an betont sicherheitsorientierte Anleger, die etwas für die Altersvorsorge auf die hohe Kante legen wollten, wurden diese Beteiligungen vermittelt. „Die Kehrseite der Medaille, nämlich die hohen Risiken, denen die Schiffsfonds ausgesetzt sind, wurde dann häufig nicht erwähnt. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Aufklärung über die Risiken, zumal den Anlegern der Totalverlust ihre Einlage drohen kann. Alleine das Totalverlustrisiko belegt den spekulativen Charakter von Beteiligungen an Schiffsfonds. Von einer sicheren Geldanlage für die Altersvorsorge kann nicht die Rede sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Zweiter Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können die sog. Kick-Backs sein. Gemeint sind damit Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese nicht von der Bank verschwiegen werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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