Nordcapital Niederlande 8: Ohne Käufer droht die Insolvenz

11.08.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (259 mal gelesen)
Findet sich kein Käufer für die Immobilie des Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 8, droht der Fondsgesellschaft wohl die Insolvenz. Die Anleger müssten dann den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Der Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 8 steckt in ernsthaften Schwierigkeiten. Bis Ende des Jahres müssen die Darlehen an die finanzierende Bank zurückgezahlt werden. Das ist offenbar nur durch einen Verkauf der Büroimmobilie in Amsterdam möglich. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss liegt vor. Nur ein Käufer ist noch nicht gefunden. Ein Interessent ist überraschend abgesprungen, berichtet das „fondstelegramm“. Immerhin gibt es noch Gespräche mit zwei weiteren Interessenten. Die Verhandlungssituation ist allerdings alles andere als gut. Denn das Bürogebäude steht seit Anfang des Jahres zu gut 60 Prozent leer. Ein weiterer Mieter wird trotz eines Mietvertrags bis 2020 wohl zum Jahresende ausziehen und die Immobilie hat nach einem Gutachten der Bank nur noch einen Verkehrswert von 12 Millionen Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank sind etwa doppelt so hoch. Für die Anleger, die seit 2006 rund 19,5 Millionen Euro in den Immobilienfonds Niederlande 8 investiert haben, dürfte bei einem Verkauf wohl nichts übrigbleiben und unterm Strich stünden erhebliche Verluste. „Das ist trotzdem noch die optimistische Variante. Gelingt es nicht, einen Käufer zu finden, bleibt wohl nur noch der Insolvenzantrag. Dann droht den Anlegern der Totalberlust ihrer Einlage“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Damit es nicht soweit kommt, können die Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dabei ist allerdings Eile geboten. Da der Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 8 Ende Februar 2006 emittiert wurde, könnten mögliche Verjährungen schon verjährt sein oder verjähren demnächst. Rechtsanwalt Kanz: „Entscheidend ist das Datum des Beitritts zur Fondsgesellschaft. Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre danach.“

Sollte noch keine Verjährung eingetreten sein, können möglicherweise Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Immobilienfonds häufig als Investitionen in das berühmte Betongold dargestellt. „Der Beton kann aber auch brüchig werden. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt können zu sinkenden Mieteinnahmen und Leerständen führen. Aus der vermeintlich sicheren Kapitalanlage wird dann ein Verlustgeschäft“, so Rechtsanwalt Kanz. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder wurde nur unzureichend durchgeführt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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