Nordkontor MS Victoria Trader insolvent – Schadensersatzforderungen der Anleger

24.11.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (82 mal gelesen)
Schiffsfonds sind in der Regel riskante Geldanlagen mit hohen Verlustrisiken. Das bekommen auch die Anleger des Schiffsfonds Nordkontor MS Victoria Trader zu spüren.

Das Amtsgericht Leer hat am 20. Oktober 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 8 IN 109/17).

Mit einer Mindesteinlage von 25.000 Euro konnten sich die Anleger an dem vom Emissionshaus Nordkontor im Juni 2008 aufgelegten Schiffsfonds MS Victoria Trader beteiligen. Die Hoffnungen auf eine rentable Geldanlage erfüllten sich nicht. Im Gegenteil: Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten.

Mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise 2008 begannen auch in der Handelsschifffahrt massive Probleme. Auf der einen Seite wurden in den Jahren boomender Nachfrage Überkapazitäten aufgebaut, auf der anderen Seite ging die Nachfrage stark zurück. Das sorgte für einen Einbruch bei den Charterraten und damit auch für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bei vielen Schiffsfonds. Für zahlreiche Fondsgesellschaften blieb am Ende nur noch der Gang zum Insolvenzgericht. 

Für die Anleger des Schiffsfonds MS Victoria Trader ist die Lage aber dennoch nicht aussichtslos. Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds wurden häufig die Grundsätze einer anleger- und anlagegerechten Beratung nicht eingehalten, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Denn Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Das bedeutet, dass nicht nur die Vorzüge der Kapitalanlage wie hohe Renditen dargestellt werden dürfen, sondern auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden muss. Bei Schiffsfonds sind das beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Totalverlust-Risiko der Anleger. „Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen oder verharmlost. Das führte dazu, dass selbst risikoscheuen Anlegern eine spekulative Geldanlage wie Schiffsfonds vermittelt wurde“, so Rechtsanwältin Gaber. 

Haben die Anlageberater ihre Aufklärungspflichten verletzt, können sich daraus Schadensersatzansprüche der Anleger ableiten. Anleger des Schiffsfonds MS Victoria Trader sollten dabei die Verjährung ihrer Ansprüche im Auge behalten. Es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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