OLG Koblenz verdonnert VW im Abgasskandal zu Schadensersatz

14.06.2019, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (62 mal gelesen)
VW musste im Abgasskandal eine empfindliche Niederlage vor dem OLG Koblenz hinnehmen.

VW musste im Abgasskandal eine weitere empfindliche Niederlage vor einem Oberlandesgericht hinnehmen. Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 12. Juni 2019, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 5 U 1318/18).

„Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Abgasskandal und stärkt die Verbraucherrechte entscheidend. Nachdem sich in diesem Jahr auch schon das OLG Köln und das OLG Karlsruhe auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt haben, zeigt die Entscheidung des OLG Koblenz, dass es erfolgversprechend ist, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

In dem Verfahren ging es um einen vom Dieselskandal betroffenen VW Sharan, den der Käufer 2014 gebraucht gekauft hatte. Nachdem die Abgasmanipulationen bekannt geworden waren, verlangte der Käufer Schadensersatz. In erster Instanz wurde seine Klage noch abgewiesen, doch davon ließ sich der Kläger nicht abschrecken und legte Berufung ein. Im Berufungsverfahren hatte er schließlich Erfolg.

Das OLG Koblenz entschied, dass VW die Käufer durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Aus Gründen der Profitmaximierung seien Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch getäuscht worden, so das OLG Koblenz. Zudem hielt es der Senat angesichts der großen Zahl manipulierter Fahrzeuge für ausgeschlossen, dass leitende VW-Mitarbeiter von den Manipulationen nichts gewusst haben.

Der Kläger habe den Kaufvertrag nur aufgrund der Täuschung abgeschlossen, so dass ihm dadurch ein Schaden entstanden sei. Auch die drohende Stilllegung des Fahrzeugs stelle einen Schaden dar, weil die uneingeschränkte Nutzung des Wagens dadurch in Frage gestellt sei.

VW sei zum Schadensersatz verpflichtet und müsse den Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer könne VW aber einen Nutzungsersatz anrechnen. Dabei legte das OLG Koblenz eine durchschnittliche Laufleistung des Motors von 300.000 Kilometern zu Grunde.

„Das OLG Koblenz hat die Position der Verbraucher im Abgasskandal noch einmal entscheidend gestärkt. Denn das Urteil dürfte auch wegweisend für weitere Verfahren sein. Die Chancen im Dieselskandal Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind damit weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
 

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