OLG Köln: Händler muss VW Eos mit manipulierten Abgaswerten zurücknehmen

15.08.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (93 mal gelesen)
Entscheidungen von Oberlandesgerichten im Abgasskandal versucht VW zu vermeiden. Dennoch gibt es eine verbraucherfreundliche Entscheidung des OLG Köln.

Mit Beschluss vom 28. Mai 2018 entschied das OLG Köln, dass ein Autohaus einen VW Eos 2,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 27 U 13/17).

„Es gibt bereits zahlreiche Urteile von Landgerichten in Sachen Abgasskandal. Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten wurden jedoch schon reihenweise abgesagt, weil sich die Parteien noch kurzfristig geeinigt haben. Hintergrund ist, dass VW offenbar die Entscheidung eines Oberlandesgerichts verhindern möchte, damit sich andere Kläger nicht darauf berufen können“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. 

Dennoch schaffte es eine Klage vor das OLG Köln. Der 27. Zivilsenat des OLG Köln entschied, dass ein Autohaus einen VW Eos mit der Manipulationssoftware zurücknehmen muss und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln. Der Kläger hatte den VW Eos im April 2015 gebraucht gekauft. Nachdem der Abgasskandal bekannt geworden war, forderte er das Autohaus dazu auf, innerhalb von dreieinhalb Wochen die Mängel zu beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug gleichen Typs nachzuliefern. Das Autohaus verwies zunächst auf eine im Januar 2016 geplante Rückrufaktion, die schließlich erst im September stattfand. Der Kläger erklärte daher Mitte Januar 2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung.

Das OLG Köln gab der Klage statt. Der Kläger habe davon ausgehen dürfen, dass der Hersteller die Genehmigung für den Fahrzeugtyp nicht durch Täuschung erwirkt habe. Durch den Einbau der Manipulationssoftware sei das Fahrzeug mangelhaft. Allein die Installation der Software führe dazu, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweise. Der Kläger habe daher nach Setzung einer Frist zur Mangelbeseitigung vom Kaufvertrag zurücktreten können. Ihm sei nicht zuzumuten gewesen, für einen damals noch nicht absehbaren Zeitraum abzuwarten, ob ein Software-Update entwickelt wird, das den nötigen Erfolg bringt oder ob er weiter mit dem Verlust der Zulassung rechnen muss, so das OLG Köln.

„Inzwischen haben auch die Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Oldenburg darauf hingewiesen, dass sie VW im Abgasskandal gegenüber den Käufern schadensersatzpflichtig sehen. Das alles sind deutliche Zeichen, dass Klagen im Abgasskandal gute Erfolgsaussichten haben“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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