OLG Köln: Händler wird VW wohl zurücknehmen müssen

17.01.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (125 mal gelesen)
„Auf dieses Zeichen dürften viele geschädigte des VW-Abgasskandals gewartet haben. Nun hat sich mit dem OLG Köln auch ein Oberlandesgericht auf Seite der Verbraucher gestellt“, begrüßt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller einen Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 20. Dezember 2017 (Az.: 18 U 112/17).

Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts, der schon zahlreiche geschädigte VW-Käufer in Sachen „Abgasskandal“ vertritt, könnte der Beschluss des OLG Köln wegweisend für Ansprüche der Verbraucher auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatzforderungen sein. Bisher hatten zwar auch schon Landgerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden, nun scheint sich auch ein OLG dieser Auffassung anzuschließen.

Konkret ging es um die Klage eines Käufers, der im Juni 2015 einen VW Beetle erworben hatte. Wenig später flog der VW-Abgasskandal auf. Auch in dem Beetle steckt der Dieselmotor der Baureihe EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Der Käufer setzte darauf hin eine zweiwöchige Frist zur Beseitigung des Mangels. Da eine Reaktion ausblieb, erklärte er schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Landgericht Aachen hatte den Autohändler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer verurteilt. Zudem muss das Autohaus auch einen Betrag für ein nachträglich eingebautes Navigationsgerät zahlen, da dieses den Wert des Fahrzeugs erhöht.

Die Berufung des Händlers gegen dieses Urteil hat wohl keine Aussicht auf Erfolg. Mit Beschluss vom 20.12.2017 hat das OLG Köln darauf hingewiesen, dass es die Berufung für offensichtlich unbegründet hält und die Zurückweisung beabsichtigt. Zur Begründung führte das OLG aus, dass der VW Beetle aufgrund der eingesetzten Software mangelhaft sei. Ein Durchschnittskäufer dürfe davon ausgehen, dass ein von ihm gekauftes Fahrzeug zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig ist. Dazu gehöre auch, dass die Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt wurden. Durch die Verwendung der Manipulations-Software sei das Fahrzeug mangelhaft und die Pflichtverletzung nicht unerheblich.

Die gesetzte Frist zur Nachbesserung sei angemessen gewesen. Zumal zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung nicht klar gewesen sei, ob eine Nachbesserung durch ein Software-Update überhaupt gelingen kann.

„Nach diesem Hinweisbeschluss des OLG Köln dürften viele vom Abgasskandal geschädigte VW-Käufer Aussichten auf eine angemessene Entschädigung haben. Ansprüche sollten aber spätestens bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da sie ansonsten endgültig verjähren“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.

 

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