OLG Köln stärkt Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen den Rücken

01.02.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (422 mal gelesen)
Auch wenn das „ewige“ Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen voraussichtlich im Juni 2016 enden wird, gibt es gute Nachrichten für Verbraucher, die ihr Darlehen noch widerrufen möchten. Das Oberlandesgericht Köln hat die Verbraucherrechte mit Beschluss vom 6. November 2015 erneut gestärkt (Az.: 13 U 113/15).

In dem Streitfall hatte das Landgericht Aachen bereits entschieden, dass das betroffene Kreditinstitut fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hatte (Az.: 1 O 365/14). Der 13. Zivilsenat des OLG Köln stützte nun diese Entscheidung. Die Angaben zum Beginn des Fristablaufs erfüllten nicht die Anforderungen, die der BGH für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung formuliert habe.

Die verwendeten Widerrufsbelehrungen wiesen klare inhaltliche Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung auf. Die Formulierung die Frist beginne frühestens… und die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ seien klare Abweichungen von der Musterbelehrung. Schon deshalb könne sich das Geldinstitut nicht auf die Schutzwirkung der Musterbelehrung berufen. Auf diese Schutzwirkung könne sich nur dann berufen werden, wenn die verwendete Belehrung der Musterbelehrung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.

„In einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen, die die Banken und Sparkassen verwendet haben, finden sich Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung. In diesen Fällen wurde in aller Regel die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und die Verträge können auch heute noch widerrufen werden“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Allerdings könnte es mit diesem sog. „ewigen“ Widerrufsrecht bald vorbei sein. Stimmt der Bundestag für einen entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung, könnte das Widerrufsrecht bei Altverträgen im Juni 2016 enden. „Bis dahin ist aber noch Zeit, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und von den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren. Allerdings sollten Verbraucher jetzt handeln“, so Cäsar-Preller.

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstberatung an. Außerdem ist die Kanzlei Cäsar-Preller Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Termine für Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf von Darlehen finden Sie hier:

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