OLG Nürnberg: Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge weisen erheblichen Mangel auf

07.05.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 24. April 2018 bestätigt, dass ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug einen Mangel aufweist und daher nicht zur vertragsgemäßen Verwendung geeignet ist (Az.: 6 U 409/17).

Es sei davon auszugehen, dass ein erheblicher Mangel vorliege, da ohne eine entsprechende Nachbesserung dem Pkw der Verlust der Betriebserlaubnis drohe.

„Damit schlägt das OLG Nürnberg die gleiche Richtung ein wie auch schon die Oberlandesgerichte in Köln und Hamm. Auch die hatten die unzulässigen Abschalteinrichtungen bereits als erheblichen Mangel eingestuft, der zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen könne“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der bereits zahlreiche geschädigte Autokäufer im Dieselskandal vertritt.

Das Urteil des OLG Nürnberg weist allerdings einen „Schönheitsfehler“ auf. Denn der Klage des Käufers wurde nicht stattgegeben, da dieser keine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt habe. Eine Frist von weniger als zwei Monaten sei auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer behördlichen Freigabe des Updates nicht ausreichend, so das OLG Nürnberg. Welche Frist angemessen sei, sei letztlich vom Einzelfall abhängig.

Darüber hinaus machte das OLG aber klar, dass ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug einen Mangel und nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweise. Allein die Tatsache, dass das Auto fahrtauglich ist und die Betriebserlaubnis noch nicht entzogen wurde, reiche für eine vertragsgemäße Beschaffenheit nicht aus. Zumal es den Fahrzeughaltern nicht freigestellt sei, die Nachbesserung durchzuführen. Ohne ein entsprechendes Update drohe die Entziehung der Zulassung. Da mit dem Verlust der Fahrerlaubnis gerechnet werden müsse, sei der Mangel auch erheblich.

„Anders als das OLG Nürnberg hielt das OLG Köln schon eine zweiwöchige Frist zur Nachbesserung für ausreichend. Einen Schritt weiter ging das OLG Hamm. Es gab zu erkennen, dass es die Nachbesserung durch ein Software-Update für unzumutbar hält und deshalb eine Frist zur Nachbesserung entbehrlich sei“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Insgesamt stellen sich immer mehr Gerichte auf Seiten der Verbraucher. „Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags sollten aber rechtzeitig geltend gemacht werden, da Ende 2018 die Verjährung der Forderungen droht“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.

 

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