OLG Stuttgart weist Musterklage gegen Mercedes-Benz-Bank ab – Widerruf Autokredit trotzdem möglich

21.03.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (68 mal gelesen)
Die Musterfeststellungsklage zum Widerruf von Autokreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank ist gescheitert.

Das OLG Stuttgart hat die Musterklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. am 20. März 2019 für unzulässig erklärt und abgewiesen (Az.: 6 MK 1/18).

Damit ist die erste Musterstellungsklage, die in Deutschland verhandelt wurde, gescheitert. „Das Urteil des OLG Stuttgart bedeutet allerdings nicht, dass der Widerruf von Kreditverträgen der Mercedes Bank nicht möglich ist. Das Gericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil es die Schutzgemeinschaft für Bankkunden nicht für klageberechtigt hält. Inhaltliche Fragen zum Widerruf wurden dabei nicht erörtert“, stellt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, klar.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage wurde zum 1. November 2018 neu geschaffen. Damit es nicht zu einer Klageflut kommt, hat der Gesetzgeber klare Vorgaben zur Klagebefugnis gemacht. Klageberechtigt sind daher nur Verbände mit mindestens 350 natürlichen Mitgliedern. Zudem darf der Verband die Verbraucherinteressen nicht aus gewerbsmäßigen Interessen wahrnehmen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden habe nicht nachweisen können, dass sie eine klageberechtigte „qualifizierte Einrichtung“ im Sinne des Gesetzgebers sei, so das OLG Stuttgart.

In dem Musterfeststellungsverfahren sollte geklärt werden, ob die Widerrufsklauseln in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank für den Verbraucher unverständlich und daher unzulässig sind, so dass diese Kreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können. Diese Frage bleibt zunächst unbeantwortet, da das OLG Stuttgart die Klage abgewiesen hat. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG allerdings zugelassen.

Allerdings haben das Landgericht Stuttgart oder das Landgericht Berlin schon entschieden, dass Autofinanzierungen bei der Mercedes-Benz-Bank widerrufen werden können, weil die Informationen zu den Auszahlungsbedingungen nicht ordnungsgemäß seien und im Ergebnis die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde.

„Nachdem die Musterklage gescheitert ist, können die Verbraucher den Widerruf ihres Autokredits weiterhin individuell durchsetzen. Eine Einzelklage kann ohnehin zielgerichteter geführt werden und auch deutlich schneller zum Ziel führen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da bei Autokrediten oftmals sog. verbundene Geschäfte vorliegen, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das Fahrzeug wird dann an die Bank gegeben und der Verbraucher erhält seine geleisteten Raten zurück. „Das macht den Widerrufsjoker natürlich besonders bei Diesel-Fahrzeugen interessant. Er kann aber auch genauso gut bei Benzinern gezogen werden“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

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