Oltmann Gruppe: MS Aquarius J steht vor der Insolvenz
03.03.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1071 mal gelesen)
Der 2004 emittierte Schiffsfonds der Oltmann Gruppe MS Aquarius J steht vor dem Aus. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde am Amtsgericht Neumünster das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 93 IN 10/14).
Das fondstelegramm berichtet weiter, dass der Name der Fondsgesellschaft kurz zuvor noch in First Fleet Ben Schifffahrtgesellschaft geändert wurde.
Das ändert jedoch nichts daran, dass nun die Insolvenz droht und die Anleger damit vor dem Totalverlust ihres investierten Kapitals stehen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät betroffenen Anlegern daher, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn mit dem Erwerb der Fondsanteile sind die Anleger zu Mitunternehmern geworden – mit allen Chancen, aber auch mit allen Risiken. „Über diese Risiken müssen die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden. Dazu zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und auch das Totalverlust-Risiko. Daher kann im Zusammenhang mit Schiffsfonds auch nicht von einer sicheren Kapitalanlage oder Altersvorsorge gesprochen werden. Und es gilt immer noch der Grundsatz, dass die Kapitalanlage auch zum Anleger passen muss“, erklärt Cäsar-Preller.
Ebenso müssen die Anleger auch über alle Provisionen, nicht nur über das Agio, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, aufgeklärt werden. „Laut Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Unter Umständen wäre es bei Kenntnis der Provisionen erst gar nicht zum Geschäftsabschluss gekommen. Dann wird der Anleger so gestellt, als ob er den Kauf nie getätigt hätte, d.h. das Geschäft wird komplett rückabgewickelt“, so Cäsar-Preller.
Da schon bald Verjährung einsetzen könnte, sollten geschädigte Anleger nicht zögern, wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
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Das fondstelegramm berichtet weiter, dass der Name der Fondsgesellschaft kurz zuvor noch in First Fleet Ben Schifffahrtgesellschaft geändert wurde.
Das ändert jedoch nichts daran, dass nun die Insolvenz droht und die Anleger damit vor dem Totalverlust ihres investierten Kapitals stehen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät betroffenen Anlegern daher, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn mit dem Erwerb der Fondsanteile sind die Anleger zu Mitunternehmern geworden – mit allen Chancen, aber auch mit allen Risiken. „Über diese Risiken müssen die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden. Dazu zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und auch das Totalverlust-Risiko. Daher kann im Zusammenhang mit Schiffsfonds auch nicht von einer sicheren Kapitalanlage oder Altersvorsorge gesprochen werden. Und es gilt immer noch der Grundsatz, dass die Kapitalanlage auch zum Anleger passen muss“, erklärt Cäsar-Preller.
Ebenso müssen die Anleger auch über alle Provisionen, nicht nur über das Agio, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, aufgeklärt werden. „Laut Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Unter Umständen wäre es bei Kenntnis der Provisionen erst gar nicht zum Geschäftsabschluss gekommen. Dann wird der Anleger so gestellt, als ob er den Kauf nie getätigt hätte, d.h. das Geschäft wird komplett rückabgewickelt“, so Cäsar-Preller.
Da schon bald Verjährung einsetzen könnte, sollten geschädigte Anleger nicht zögern, wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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