Online-Händler aufgepasst: Lange AGB Klauseln zur Annahmefrist unwirksam

29.04.2013, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 2 Min. (930 mal gelesen)
Vertragsannahme muss innerhalb kurzer Frist erfolgen.

Verträge im Internet kommen meist auf die gleiche Weise zustande: Mit der Bestellung gibt der Kunde das Kaufangebot an den Händler ab, welches dieser dann annehmen kann. So kommt dann der Online-Kaufvertrag zustande.
Doch wie lange darf sich ein Händler für die Annahme des Angebots Zeit lassen?


Oftmals regeln Online-Händler in ihren AGB, innerhalb welcher Frist die Annahme der Bestellung zu erfolgen hat – in dieser Zeit sind die Kunden an ihr Kaufangebot gebunden. Das Landgericht Hamburg (LG) hat nun festgestellt, dass Händler in ihren AGB nur Annahmefristen bis zu einer Länge von zwei Tagen festlegen dürfen (Beschluss vom 29.10.2012, Az.: 315 O 422/12).

Vertragsannahme muss in 2 Tagen erfolgen!

Zwei Erotikartikel-Händler stritten über die Wirksamkeit der Klausel in AGB, die besagte, dass ein Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden ist, wenn er binnen 5 Tagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten hat.


Das LG sah hierin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Zu seiner Begründung trug das Gericht vor, dass gerade bei einer Bestellung über das Internet dem Kunden nicht zuzumuten ist, 5 Tage abzuwarten, ob sein Angebot angenommen wird. Sachgerecht und zumutbar ist nach der Aussage des Gerichts eine Bindungsfrist von 2 Tagen.

Händler: Vorsicht bei Vertragsannahmeklauseln!

Erstmals ist damit gerichtlich eine konkrete Länge der Annahmefrist im Online-Handel festgesetzt worden. Die Entscheidung des LG ist insofern beachtenswert, als man bisher bei sog. Alltagsgeschäften in der Rechtsprechung von einer maximalen Annahmefrist von 14 Tagen ausgegangen ist. Im Online-Handel, in dem grundsätzlich Erklärungen einfacher und schneller erfolgen, gibt es einen anderen Erwartungshorizont bzw. andere Maßstäbe, so das LG Hamburg. Online-Händlern ist anzuraten, ihre AGB zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anderenfalls droht die Gefahr, dass der Kunde durch die verspätete Annahme nicht mehr an seine Bestellung gebunden ist.

Kunden können Druck auf Händler ausüben


Kunden, die dringend auf die Vertragsannahme des Online-Händlers warten, sollten diesen auf die Entscheidung aus Hamburg aufmerksam machen und gegebenenfalls geltend machen, dass sie nicht mehr an ihr Vertragsangebot gebunden sind. Dies eröffnet die Möglichkeit, den Artikel zeitnah bei einem anderen Händler zu bestellen.


Frank Brüne

Rechtsanwalt,
Steuerberater