Ownership Feeder Quintett: Anleger sollen über Verkauf entscheiden

12.10.2015, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (262 mal gelesen)
Vom Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett könnten bald nur noch zwei Schiffe übrig bleiben. Die Anleger sollen derzeit über einen Verkauf der beiden Containerschiffe MS K-Water und MS Aestatis abstimmen.

Nachdem das Containerschiff MS Hoheriff bereits 2014 verkauft wurde, verblieben in dem 2007 aufgelegten Dachfonds nur noch die Mehrzweckfrachter MS Sarah Friederich und MS Senta Friederich. „Die Probleme des Fonds könnten noch zunehmen“, befürchtet Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Anleger stehen vor einer schwierigen Wahl. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, würde der Verkaufserlös der beiden Schiffe nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der Schiffsgesellschaften zu bedienen. Auf der anderen Seite könnte sonst die Insolvenz drohen. Die finanzierende Bank hat ein weiteres Engagement bereits abgelehnt.

Für die Anleger hat sich die Investition in den Dachfonds Ownership Feeder Quintett bislang nicht gelohnt. Die prospektierten Erwartungen wurden nicht erfüllt, Ausschüttungen sind nicht geflossen. „Ob sich angesichts der aktuellen Entwicklung an dieser Situation noch etwas ändert, ist zumindest ungewiss“, so Rechtsanwalt Kanz. Daher empfiehlt er den Anlegern ihre rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen.

In Betracht kommt z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Ansatzpunkt hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn wie der Dachfonds Ownership Feeder Quintett sind auch etliche andere Schiffsfonds seit der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. „Nicht wenige mussten Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei viel Geld verloren“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Wir müssen aber immer wieder feststellen, dass dies nicht geschehen ist. Obwohl den Anlegern der Totalverlust drohen kann, wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurden die Schiffsfonds als sichere Geldanlage dargestellt, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist. So eine fehlerhafte Anlageberatung begründet den Schadensersatzanspruch“, so Rechtsanwalt Kanz.

Außerdem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Rechtsanwalt Kanz: „Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Simon Kanz
Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de