P&R Container Insolvenz – Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger

21.03.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (102 mal gelesen)
Nach P&R Insolvenz drohen Anlegern massive Verluste. Kanzlei Cäsar-Preller gründet Interessengemeinschaft für P&R-Opfer.

Der „Graue Kapitalmarkt“ hat einen neuen Finanzskandal-König: P&R (München Grünwald) hatte schon Anfang März 2018 den Vertrieb von Container-Investments eingestellt und die damit befassten Vermittler darüber informiert. Zudem hatten Fachmedien recherchiert, dass es seit Ende 2017 zu Besorgnis erregenden Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung auslaufender Investments und bei der Zahlung von Containermieten gekommen war, was 50.000 Anleger doch in Sorge versetzte. Am 15. Mai 2018 wurde für drei Gesellschaften Insolvenz angemeldet, am 19. März der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere die Big Player am Grauen Markt engagiert im Fokus hat: „Mit 3,5 Milliarden Euro an eingesammelten Anlegergeldern ist das schon eine große Nummer, wobei man nicht vergessen darf, dass P&R vor der Krise der Seeschifffahrt doch ein recht konstantes Investment war – aber nun mal nicht risikofrei, wie die aktuelle Entwicklung zeigt. Angebote des Grauen Marktes sind NIEMALS sicher!“

Konkret geht es vorerst um folgende Gesellschaften:

Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (HRB 71806) soll im vorläufigen Insolvenzverfahren (Az.: 1542 IN 726/18) von Insolvenzverwalter RA Michael Jaffè betreut werden, ebenso wie die insolvente P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (HRB 152368; Az.: 1542 IN 727/18). Die ebenfalls zahlungsunfähige P&R Container Leasing GmbH (HRB 58248, Az.: 1542 IN 728/18) steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwalt Philipp Henke.

Cäsar-Preller: „Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens soll es nach ersten Angaben der Insolvenzverwalter sein, den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Das hört sich erst mal gut an für Anleger, bedeutet aber auch, dass vorhandenes Kapital bis zur Eröffnung der Insolvenztabelle und Verteilung der Insolvenzmasse eingefroren bleibt!“

Besonders bitter aus Anlegersicht: So ein Verfahren kann bis zu 5 Jahren dauern und kostet ein Vermögen. Alle Verfahrenskosten wie z.B. die Leistungen der Insolvenzverwalter werden vorrangig bedient.

Anspruchsgegner für Schadensersatzforderungen sind derzeit ausschließlich die Vermittler und unter Umständen persönlich haftende Einzelpersonen, denen man konkrete Pflichtverletzungen vorwerfen kann. Hier sind neben den verantwortlichen Geschäftsführern auch die Buchprüfer und Prospektverantwortlichen möglicherweise in der Schadensersatzhaftung.

Zudem sollten Anleger mit Hilfe eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, ob den Vermittlern Beratungsfehler nachgewiesen werden können. Aufgrund der schier endlosen Liste von Anspruchstellern sollte dies zeitnah geschehen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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