P&R Container: LG Erfurt verurteilt Anlagevermittler zum Schadensersatz

11.03.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (78 mal gelesen)
LG Erfurt spricht P&R-Anleger Schadensersatz zu.

Anleger müssen nach der Insolvenz der P&R-Gesellschaften hohe finanzielle Verluste befürchten. Sie müssen aber nicht auf dem Schaden sitzenbleiben, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen. Dass Klagen gegen die Anlagevermittler Erfolg haben können, zeigt nun ein Urteil des Landgerichts Erfurt (Az.: 9 O 736/18).

Das LG Erfurt sprach einem P&R-Anleger mit Urteil vom 22. Februar 2019 Schadensersatz in Höhe von rund 120.000 Euro zu. Der Anlagevermittler muss den Schadensersatz zahlen, weil er den Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Container-Direktinvestments informiert und damit seine Aufklärungspflichten verletzt habe, so das Gericht.

Rund 54.000 Anleger haben ca. 3,5 Milliarden Euro in die P&R-Container investiert, weil es sich scheinbar um eine sichere Geldanlage ohne größere Risiken handelte. Diese Sicherheit wurde den Anlegern u.a. auch dadurch suggeriert, dass die Mietzahlungen in den Verträgen als garantiert dargestellt wurden. Dass dem nicht so ist, haben die Anleger spätestens durch die Insolvenz der deutschen P&R-Gesellschaften registriert. Den Anlagevermittlern hätte dies im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung allerdings schon eher auffallen müssen, weil es z.B. keine Mietausfallversicherung gegeben habe und auch im Insolvenzfall ein Ausfall-Risiko bestand. Die Anlagevermittler hätten die Informationen daher richtigstellen und den Anleger darüber aufklären müssen. Ebenso hätten die Anlagevermittler über das Totalverlust-Risiko und die bestehende Nachschusspflicht informieren müssen, so das LG Erfurt.

Dieser Aufklärungspflicht sei der Anlagevermittler in dem zu Grunde liegenden Fall nicht nachgekommen und daher müsse er dem Anleger den entstandenen Schaden ersetzen –  rund 120.000 Euro.

„Von diesem Urteil des Landgerichts Erfurt können auch viele andere P&R-Anleger profitieren. Es ist davon auszugehen, dass die Anlageberater und Anlagevermittler ihre Aufklärungspflichten in vielen Fällen verletzt haben. Erfahrungsgemäß wurden Risiken oft verharmlost oder ganz verschwiegen, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Neben den Anlagevermittlern und -beratern können auch die Schadensersatzansprüche gegen den Gründer und andere Verantwortliche der P&R-Gesellschaften geprüft werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener P&R-Anleger zu bündeln und P&R-Opfer zu betreuen.

 

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