P&R Container – Vertrieb aktueller Produkte eingestellt
09.03.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (113 mal gelesen)
Die kurze Mitteilung dürfte Vertriebler und Anleger der P&R Gruppe gleichermaßen aufhorchen lassen: Darin werden die Vertriebspartner am 7. März 2018 aufgefordert, den Vertrieb für die Container-Angebote Nr. 5005 und 6005 aus aktuellem Anlass sofort einzustellen. Das berichtet u.a. „Stiftung Warentest“.
Ein Blick auf die Homepage des Marktführers für Container-Investments bestätigt diesen Schritt. Demnach gibt es derzeit keine aktuellen Angebote. Das Angebot Nr. 5005 wurde am 7. März 2018, das Angebot Nr. 5004 schon am 28. Februar 2018 geschlossen. Erst Anfang März wurde bekannt, dass es bei den Auszahlungen an die Anleger zu Verzögerungen kommt. Davon sollte laut einem Bericht von „Fonds professionell“ online allerdings nur ein kleiner Teil der Altverträge betroffen sein. Konkret sollte sich die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017 verzögern und die Zahlung am 15. bzw. 20. März 2018 geleistet werden.
Anleger konnten über Direktinvestments das Eigentum an den Container der P&R-Gruppe erwerben. Diese kümmerte sich dann um die Weitervermietung. Die Anleger sollten von den vertraglich vereinbarten Mieterträgen profitieren. Bisher schien das Geschäft zu funktionieren. Die aktuelle Entwicklung lässt allerdings aufhorchen. Zudem könnte sich der Branchenführer, der nach eigenen Angaben mehr als 50.000 Anleger betreut und in den vergangenen zehn Jahren ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt hat, in ernsthaften Schwierigkeiten befinden. Wie das Handelsblatt berichtet, sind die Mietzahlungen an die Anleger zwischen 2014 und 2016 nicht vollständig durch Mieteinnahmen gedeckt. 2016 soll die Unterdeckung demnach bei rund 173 Millionen Euro gelegen haben.
„Durch die wenig transparente Informationspolitik der P&R-Gruppe ist nicht klar, ob es einen Zusammenhang zwischen den aktuellen Entwicklungen gibt. Es wird aber in jedem Fall deutlich, dass Direktinvestments in Container für die Anleger ein sehr risikoreiches Geschäft sind. Im schlimmsten Fall kann ihnen der Totalverlust drohen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian-Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Schon 2016 mussten Anleger, die in Container investiert hatten, eine Pleite erleben. Die Magellan-Insolvenz hatte damals für Schlagzeilen gesorgt. Die Krise in der Containerbranche schien inzwischen überwunden, doch nun müssen die P&R-Anleger um ihr Geld fürchten.
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, können sich Anleger rechtzeitig über ihre Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung des Vertrags bis hin zu Schadensersatzansprüchen informieren. Schadensersatzansprüche können etwa dann entstanden sein, wenn die Vermittler die Anleger nicht umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
Ein Blick auf die Homepage des Marktführers für Container-Investments bestätigt diesen Schritt. Demnach gibt es derzeit keine aktuellen Angebote. Das Angebot Nr. 5005 wurde am 7. März 2018, das Angebot Nr. 5004 schon am 28. Februar 2018 geschlossen. Erst Anfang März wurde bekannt, dass es bei den Auszahlungen an die Anleger zu Verzögerungen kommt. Davon sollte laut einem Bericht von „Fonds professionell“ online allerdings nur ein kleiner Teil der Altverträge betroffen sein. Konkret sollte sich die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017 verzögern und die Zahlung am 15. bzw. 20. März 2018 geleistet werden.
Anleger konnten über Direktinvestments das Eigentum an den Container der P&R-Gruppe erwerben. Diese kümmerte sich dann um die Weitervermietung. Die Anleger sollten von den vertraglich vereinbarten Mieterträgen profitieren. Bisher schien das Geschäft zu funktionieren. Die aktuelle Entwicklung lässt allerdings aufhorchen. Zudem könnte sich der Branchenführer, der nach eigenen Angaben mehr als 50.000 Anleger betreut und in den vergangenen zehn Jahren ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt hat, in ernsthaften Schwierigkeiten befinden. Wie das Handelsblatt berichtet, sind die Mietzahlungen an die Anleger zwischen 2014 und 2016 nicht vollständig durch Mieteinnahmen gedeckt. 2016 soll die Unterdeckung demnach bei rund 173 Millionen Euro gelegen haben.
„Durch die wenig transparente Informationspolitik der P&R-Gruppe ist nicht klar, ob es einen Zusammenhang zwischen den aktuellen Entwicklungen gibt. Es wird aber in jedem Fall deutlich, dass Direktinvestments in Container für die Anleger ein sehr risikoreiches Geschäft sind. Im schlimmsten Fall kann ihnen der Totalverlust drohen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian-Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Schon 2016 mussten Anleger, die in Container investiert hatten, eine Pleite erleben. Die Magellan-Insolvenz hatte damals für Schlagzeilen gesorgt. Die Krise in der Containerbranche schien inzwischen überwunden, doch nun müssen die P&R-Anleger um ihr Geld fürchten.
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, können sich Anleger rechtzeitig über ihre Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung des Vertrags bis hin zu Schadensersatzansprüchen informieren. Schadensersatzansprüche können etwa dann entstanden sein, wenn die Vermittler die Anleger nicht umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.“
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Sebastian Rosenbusch-Bansi
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