P&R Gläubigerversammlung – Anleger können erst 2020 mit Abschlagzahlung rechnen

24.10.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 3 Min. (100 mal gelesen)
Die ersten Gläubigerversammlungen der insolventen P&R-Gesellschaften fanden jetzt in der Münchener Olympiahalle statt. Klar ist, dass die Anleger im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.

Das ergibt sich schon daraus, dass etwa eine Millionen der 1,6 verkaufen P&R-Container überhaupt nicht existieren.

Mit welchen Einnahmen aus der Vermietung der Container noch rechnen können und wie hoch die Verluste der Anleger ausfallen werden, ist weiter offen. Einnahmen sollen ebenso aus der weiteren Vermietung des Container als auch aus deren Verkauf erzielt werden. Immerhin: Insolvenzverwalter Michael Jaffé stellte den Anlegern eine erste Abschlagzahlung im Jahr 2020 in Aussicht. 

Insgesamt haben rund 54.000 Anleger ca. 3,5 Milliarden Euro in die P&R-Container gesteckt. Das Geschäft lief allerdings schon seit Jahren schlecht. Nach Angaben des Insolvenzverwalters entstand schon im Jahr 2007 eine Differenz zwischen der Zahl der verkaufen und der tatsächlich vorhandenen Container, Diese Differenz stieg kontinuierlich auf etwa eine Million Container an. Dementsprechend reichten die Erlöse aus der Containerflotte nicht mehr aus, um die Ansprüche der Anleger auf Miet- oder Rückzahlungen zu bedienen. Die fälligen Zahlungen wurden nur noch durch das Geld neuer Anleger geleistet. Insolvenzverwalter Jaffé geht davon aus, dass schon im Jahr 2010 Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen. Die Insolvenz folgte dann in diesem Frühjahr als das mutmaßliche Schneeballsystem endgültig zusammenbrach.

Ein großer Teil der P&R- Investoren ist inzwischen schon älter als 70 Jahre. Die Container-Investments dienten ihnen zum Teil als Altersvorsorge. Doch nun ist ein großer Teil ihres Geldes weg. Die Staatsanwaltschaft München schätzt den Schaden auf 1,5 bis 2 Milliarden Euro. „Das Insolvenzverfahren kann sich noch über Jahre hinziehen. Wie hoch die Auszahlungen im Insolvenzverfahren unterm Strich für die Anleger sein werden, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen. Die Insolvenzmasse wird aber definitiv nicht ausreichen, um die Forderungen vollauf bedienen zu können. Um den drohenden Verlusten entgegenzutreten, haben die Anleger allerdings auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. 

Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes aufklären müssen. „Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben, so dass die Berater und Vermittler in der Haftung stehen können“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Offen ist auch noch, ob der Insolvenzverwalter Mietzahlungen und Rückkaufszahlungen an die Anleger anfechten und zurückfordern wird. „Sollte es zu einer solchen Rückforderung kommen, sollte auch diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin genau überprüft werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.

 

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