Paratus AMC GmbH firmiert als Adaxio AMC GmbH

26.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (732 mal gelesen)
Erst GMAC-RFC Bank, dann Paratus AMC GmbH und jetzt Adaxio AMC GmbH – unter diesem Namen ist die Gesellschaft seit Anfang Mai im Handelsregister eingetragen. „Die Namensänderungen machen aus Essig noch lange keinen Wein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Anders ausgedrückt könnte man auch sagen: Durch die Namensänderung werden aus Schrottimmobilien keine werthaltigen Kapitalanlagen. Denn Schrottimmobilien waren es mit der die GMAC-RFC Bank und später die Paratus AMC GmbH für Schlagzeilen sorgte – und Verbrauchern finanzielle Verluste bescherte. Rechtsanwalt Cäsar-Preller vertritt einige Mandanten, die bei der GMAC-RFC Bank bzw. Paratus AMC GmbH Kredite zur Immobilienfinanzierung aufgenommen hatten. „Später stellte sich dann heraus, dass es sich um sog. Schrottimmobilien handelt – also um Immobilien, die den Kaufpreis bei weitem nicht wert sind. Für die Betroffenen ein finanzielles Desaster“, so Cäsar-Preller.

Allerdings gibt es Hoffnung für die geschädigten Kreditnehmer. Denn diverse Gerichtsurteile bestätigen inzwischen, dass Banken bei einer hundertprozentigen Vollfinanzierung haftbar gemacht werden können, wenn sie die Immobilie besichtigt und den Kunden nicht vor dem völlig überzogenen Kaufpreis gewarnt haben. „Da können die Banken noch so oft ihren Namen ändern. Aus ihrer Verantwortung können sie sich damit nicht stehlen“, so Cäsar-Preller. Denn zwischen Bank und Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis. Hält die Bank den Kaufpreis für eine Immobilie für angemessen, vertraut ihr Kunde zumeist auf dieses Urteil. „Weiß die Bank aber von völlig überzogenen Kaufpreisen, muss sie ihren Kunden auch entsprechend warnen. Erst recht, wenn der Kredit von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht wurde“, erklärt Cäsar-Preller. In solchen Fällen könne im günstigsten Fall der Kauf rückabgewickelt werden. „Diese Ansicht setzt sich in der Rechtsprechung immer mehr durch. Damit verfestigt sich auch der Ansatz, dass Sittenwidrigkeit nicht erst bei einer Überteuerung von fast 100 Prozent vorliegt“, so Cäsar-Preller.

Eine weitere Möglichkeit aus dem Kredit auszusteigen, ist der Widerruf. Der ist möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. Der Vorteil für Schrottimmobilien liegt nicht nur darin, dass er zur Umfinanzierung einen Kredit zu günstigeren Konditionen abschließen kann. Vielmehr kann sich die Möglichkeit eröffnen, die Immobilie an die Bank zu übertragen und das Darlehen nicht zurückzuzahlen. „Das kann dann möglich sein, wenn beim Kredit und dem Immobilienkauf ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorliegt“, erklärt Cäsar-Preller. Dann könnte der Verbraucher auf einen Schlag seine Schulden samt Schrottimmobilie los sein.

Ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

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