PCE MS Hélène: Fondsschiff verkauft – Verluste für die Anleger

25.02.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (216 mal gelesen)
Ende 2005 und 2006 konnten sich Anleger an dem Schiffsfonds PCE MS Hélène beteiligen. Nachdem das Vollcontainerschiff nun verkauft wurde, stehen für die Anleger hohe Verluste zu Buche.

Rund 36 Millionen US-Dollar haben die Anleger in den vom Premium Capital Emissionshaus (PCE) aufgelegten Schiffsfonds MS Hélène investiert. Allerdings verlief die Beteiligung für die Anleger enttäuschend. Auch nach dem Verkauf des Schiffes können die Anleger keine weiteren Auszahlungen erwarten. Nach Angaben von „fonds professionell“ online dürfte unterm Strich ein Verlust von ca. 90 Prozent des eingezahlten Kapitals stehen.

Die Anleger müssen sich mit diesen Verlusten nicht abfinden, sondern können auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu Fehlern in der Anlageberatung gekommen. Aus diesen Fehlern können sich Forderungen ergeben“, erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten den Anlegern nicht nur die Vorzüge der Kapitalanlage dargestellt werden dürfen, sondern auch die Risiken dargestellt werden müssen. Allerdings wurden die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko, in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. „Alleine die hohe Zahl von Schiffsfonds-Insolvenzen in den vergangenen Jahren belegt wie risikoreich und spekulativ die Beteiligungen an Schiffsfonds sind. In aller Regel handelt es sich dabei nicht um sichere Kapitalanlagen“, so Rechtsanwalt Kanz.

Schadensersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden.

Anleger, die Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten umgehend handeln. Da sie sich Ende 2005 und 2006 an dem Schiffsfonds beteiligt haben, könnte schon bald die Verjährung der Ansprüche drohen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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