Penell-Anleihe nicht ausreichend abgesichert – Möglichkeiten der Anle

22.12.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (641 mal gelesen)
Die Anleihe der Penell GmbH ist nicht ausreichend besichert. Darüber hat das Unternehmen die Zeichner der Anleihe (WKN / ISIN A11QQ8 / DE000A11QQ82) jetzt informiert. Grund ist, dass der Kupfer-Bestand deutlich kleiner ist als angenommen. Der Wert des Warenlagers betrage derzeit nur rund 2,5 Millionen Euro.

Die Anleihe der Penell GmbH ist nicht ausreichend besichert. Darüber hat das Unternehmen die Zeichner der Anleihe (WKN / ISIN A11QQ8 / DE000A11QQ82) jetzt informiert. Grund ist, dass der Kupfer-Bestand deutlich kleiner ist als angenommen. Der Wert des Warenlagers betrage derzeit nur rund 2,5 Millionen Euro.

„Als die Anleger die Anleihe gezeichnet haben, wurde der Warenwert noch mit 9,5 Millionen Euro angegeben. Selbst wenn das Unternehmen jetzt, wie versprochen, nachbessert, lägen die Sicherheiten wahrscheinlich nur bei zirka 5,5 Millionen Euro. Damit würde der zulässige Schwellenwert von 6,25 Millionen Euro unterschritten“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Voraussichtlich wird im neuen Jahr eine Gläubigerversammlung stattfinden, bei der dann wahrscheinlich auch weitere Details genannt werden. „Für die Anleihe-Zeichner ein ganz wichtiger Termin“, so Cäsar-Preller. Denn die Gläubigerversammlung kann den Unternehmen eine längere Frist zur Nachbesserung gewähren oder auch einen teilweisen Verzicht auf die Sicherheiten beschließen. „So eine weitreichende Entscheidung sollte nicht ohne anwaltlichen Rat getroffen werden. Zuvor sollte erst mal geprüft werden, warum der Warenbestand so viel weniger wert ist als angenommen. Möglicherweise wurden im Verkaufsprospekt falsche Angaben gemacht, um den Anlegern die Investition schmackhaft zu machen“, so Cäsar-Preller.

Für die Anleger ergeben sich nach derzeitigem Stand aus Sicht Cäsar-Prellers verschiedene Varianten. Auf einen Teil der Sicherheiten verzichten und hoffen, dass sie regelmäßig ihre Zinsen in Höhe von 7,75 Prozent p.a. erhalten und die Anleihe zum Ende der Laufzeit 2019 zurückgezahlt wird. Oder den vorzeitigen Ausstieg bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Ist die Anleihe nicht ausreichend besichert, kann das ein Kündigungsgrund sein. Da möglicherweise Prospektfehler vorliegen, kann das Geschäft wahrscheinlich auch rückabgewickelt werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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