Porsche-Aktionäre haben Anspruch auf Schadensersatz

01.11.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (67 mal gelesen)
Nun ist es offiziell: Das Landgericht Stuttgart hat in einem ersten Urteil entschieden, dass Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben, weil Porsche im Verlauf des Dieselskandals zu spät über die Verwicklungen des Unternehmens berichtet und dadurch Veröffentlichungspflichten versäumt habe.

Dadurch war Aktionären ein hoher Schaden entstanden. Insgesamt muss die Porsche Holding 47 Millionen Euro Schadensersatz an die Kläger leisten.

Konkret geht es um die Aktivitäten der Porsche SE und des Volkswagen-Konzerns aus dem September 2015. Der damalige VW-Chef Winterkorn war nach Meinung der Kläger zu spät mit erhellenden Details zum Dieselskandal an die Öffentlichkeit getreten. Das Unterschlagen von wichtigen Neuigkeiten über die finanziellen Folgen des Dieselskandals wird der Porsche SE als Pflichtverletzung gegenüber den Anlegern ausgelegt.

Nach dem Geständnis von VW-Chef Winterkorn, der gleichzeitig auch Vorstandsmitglied der Porsche SE war, gingen die Aktienkurse in den Keller. Die Kläger berechnen ihren Schaden aus Aktienkäufen, die sie im Wissen um den Dieselskandal niemals in diesem Umfang getätigt hätten.

Was Winterkorn wusste, habe an Knowhow auch der Porsche SE zur Verfügung gestanden und Wissen um börsenrelevante Ereignisse darf man nicht verschweigen. Porsche hätte schon Mitte 2014 eine entsprechende Gewinnwarnung ausgeben müssen, so die Anwälte der Kläger.

Die Porsche SE wies die Klagen als komplett unbegründet zurück, denn es gäbe Verschwiegenheitserklärungen zwischen den beiden Unternehmen. Die Holding wird wohl Rechtsmittel einlegen. Rechtskräftig ist das Urteil dementsprechend jetzt noch nicht.  

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Das Urteil bezieht sich zwar auf Anleger, hat aber sicher auch Strahlwirkung auf den gesamten Dieselskandal und damit auch auf die Schadensersatzansprüche von Autobesitzern. Es bestätigt unsere Auffassung, dass deutsche Gerichte zunehmend verbraucher- und anlegerfreundlich urteilen!“
 

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