Porsche Macan – LG Bochum spricht Käufer Schadensersatz zu

14.03.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (53 mal gelesen)
Der Dieselskandal ist auch an Porsche-Kunden nicht spurlos vorüber gegangen. Sie haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche aufgrund der Abgasmanipulationen durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Bochum vom 8. Februar 2019 zeigt (Az.: I-4 O 101/18).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Porsche Macan Diesel als Neuwagen bei einem Händler gekauft. Bei dem Fahrzeug mit der Schadstoffklasse Euro 6 wurde festgestellt, dass eine Software dafür sorgt, dass die Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand zwar eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werden. Zur Behebung ließ der Kläger im Oktober 2016 ein Software-Update aufspielen. Im Mai 2018 stellte das Kraftfahrt-Bundesamt erneut fest, dass beim Porsche Macan S Euro 6 3,0 Liter V6 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und ordnete einen verpflichtenden Rückruf an. 

Der Kläger verlangte schließlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags und hatte vor dem LG Bochum Erfolg. Porsche habe durch die Abgasmanipulationen über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte getäuscht. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Ein Käufer dürfe darauf vertrauen, dass er ein Fahrzeug erwerbe, dass die Zulassung ordnungsgemäß und nicht nur aufgrund von Manipulationen der Abgaswerte erhalten habe. Der Kläger sei daher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz. Porsche muss den Macan daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Außerdem habe der Kläger noch Anspruch auf Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit dem Kauf des Fahrzeugs.

Nicht nur das LG Bochum, sondern auch die Landgerichte in Kiel, Stuttgart oder Dortmund haben bereits entschieden, dass sich Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Dabei wurde der Motor nicht von Porsche, sondern von der Konzernschwester Audi gebaut und kam auch bei Modellen von Audi oder VW zum Einsatz. „Betroffene Porsche-Kunden, aber auch Käufer eines Audi oder VW mit dem 3-Liter-Dieselmotor haben daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
 

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