Praktiker Insolvenz: Möglichkeiten der Anleihe-Gläubiger

10.09.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1388 mal gelesen)
Nach der Insolvenz der Baumarktkette Praktiker stehen nicht nur die Mitarbeiter vor einer ungewissen Zukunft. „Auch den Zeichnern der Unternehmensanleihe drohen enorme finanzielle Verluste“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Um nicht sogar den Totalverlust des investierten Geldes hinnehmen zu müssen, rät der erfahrene Jurist den Anleihe-Gläubigern, umgehend ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen.

Die Praktiker-Anleihe (WKN: A1H3JZ, ISIN: DE000A1H3JZ8) wurde im Februar 2011 mit einem Volumen von 250 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert. Allerdings litt auch die Anleihe unter den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Baumarktkette. Schon 2012 wurden die Zeichner der Anleihe aufgefordert, auf einen großen Teil der Zinsen zu verzichten. Inzwischen droht nicht nur der Zinsverzicht, sondern der Totalverlust des Geldes.

Cäsar-Preller: „Die Praktiker-Anleihe klang für viele Anleger vielversprechend. Das Unternehmen hatte einen guten Ruf, der Zinskupon mit 5,875 Prozent war verlockend. Allerdings war er auch schon ein Warnzeichen: Denn bei einem solch verhältnismäßig hohen Zinssatz, ist auch von einem großen Risiko auszugehen.“

Die Frage sei nun, ob die Zeichner der Praktiker-Anleihe auch über dieses Risiko im Anlagegespräch entsprechend aufgeklärt wurden. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob nicht schon der Anleihe-Prospekt fehlerhaft war. „Das sind zwei Faktoren, die den Anspruch auf Schadensersatz begründen könnten“, so Cäsar-Preller. Darüber hinaus müssen natürlich auch die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht angemeldet werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist bundesweit erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt geschädigte Zeichner von Unternehmensanleihen.

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