Premicon MS Astor: Kreuzfahrschiff offenbar verkauft – Schadensersatz

12.01.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (586 mal gelesen)
Nachdem Ende November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG MS Astor eröffnet worden war, ging es nun ganz schnell. Das Kreuzfahrtschiff MS Astor ist offenbar verkauft worden.

Nachdem Ende November das vorläufige Insolvenzverfahren über die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG MS Astor eröffnet worden war, ging es nun ganz schnell. Das Kreuzfahrtschiff MS Astor ist offenbar verkauft worden.

„Für die betroffenen Anleger sind das allerdings keine guten Nachrichten. Denn der Verkaufspreis soll bei lediglich 15 Millionen Euro liegen. Die Anleger hatten sich aber mit rund 44 Millionen Euro an dem Schiffsfonds beteiligt. Ihnen drohen jetzt finanzielle Verluste bis zum Totalverlust“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Durch den Verkauf dürfte sich auch das Thema Sanierungsmaßnahmen erledigt haben. „Ob eine nachhaltige Sanierung gelungen wäre, ist ohnehin unsicher. Für die Anleger bleibt jetzt eigentlich nur noch, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen“, so Cäsar-Preller. Diese können zum Beispiel entstanden sein, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Zudem hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen.

Außerdem können die Prospektangaben überprüft werden. Sie müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollten Prospektfehler vorliegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Am 16. Januar soll eine Gläubigerversammlung in München stattfinden. Dort werden voraussichtlich weitere Informationen mitgeteilt. „Für die Anleger ist das ein wichtiger Termin. Denn es geht vor allem um ihr Geld. Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei der Gläubigerversammlung anwaltlich vertreten zu lassen, um ihre Interessen durchsetzen zu können“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.


Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de/

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