Pro-Vida und Police-Pilot: Geschwindigkeitsmessung ist rechtsfehlerhaft bei nächtlichem Nachfahren!

14.09.2012, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (1787 mal gelesen)
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Nacht bedarf es im Urteil einer Beschreibung der Messung im Einzelnen; es liegt kein standardisiertes Messverfahren vor. Es gelten insofern höhere Anforderung als bei einer solchen Messung bei Tag.

Das AG Schwerte verurteilte den Betroffenen aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot. Dieses Urteil wurde sodann erfolgreich durch den Betroffenen angefochten. Zwar wurde in den Urteilsgründen auf die Länge der Messstrecke, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, die Justierung des Tachometers und auf die Höhe des Sicherheitsabschlages Bezug genommen, auf weitere Ausführungen wurde jedoch verzichtet. Da die Geschwindigkeitsmessung bei Nacht erfolgte waren näherer Angaben der Messung im Einzelnen in der Urteilsbegründung zwingend erforderlich. Das Urteil des AG lässt beispielsweise Informationen über die Beleuchtungsverhältnisse, der Erkennbarkeit und Schätzbarkeit des Abstandes, etc. vermissen. Die Ausführungen des Polizeibeamten, welcher die Messung durchführte, er habe während der gesamten Fahrt Sichtkontakt gehabt und sich an seinem Frontlichtkegel orientieren können, sind hier nicht ausreichend. Aus den Urteilsgründen ist nicht nachvollziehbar, ob die Tatrichterin den Beweiswert rechtsfehlerfrei bejaht und möglichen Fehlerquellen durch einen entsprechenden Abzug eines Toleranzwertes genügend Rechnung getragen hat. Da auch kein Geständnis des Betroffenen vorlag führt dieser Rechtsfehler zu Aufhebung des angefochtenen Urteils des AG Schwerte.

Vgl. OLG Hamm vom 15.09.2011


Hinweis:
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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.