Prokon-Gründer droht Schadensersatzanklage – Umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

18.07.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (781 mal gelesen)
Für den Prokon-Gründer und ehemaligen Chef Carsten Rodbertus wird die Luft immer dünner. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters Dietmar Penzlin ermittle die Staatsanwaltschaft nicht nur wegen Insolvenzverschleppung, sondern auch wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Das habe die Staatsanwaltschaft Lübeck ihm gegenüber bestätigt.

Bislang hat die Staatsanwaltschaft offiziell allerdings nur Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung bestätigt.

Insolvenzverwalter Penzlin kündigte außerdem eine umfangreiche Schadensersatzklage gegen Rodbertus an, da dieser ungeprüft unbesicherte Kredite in Höhe von mehreren Millionen Euro gegeben haben soll. „Es ist unglaublich, welche Abgründe sich inzwischen bei Prokon auftun“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Die Zeichner der Genussrechte glaubten, dass sie in eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Sache investieren und dann wurde ihr Geld offenbar verbraten.“ Insgesamt geht es bei der Prokon-Insolvenz um ein Genussrechte-Kapital von rund 1,4 Milliarden Euro. Etwa 75.000 Anleger sind betroffen.

Dabei gehen die Vorwürfe des Insolvenzverwalters noch weiter. Die Jahresabschlüsse wiesen schwere Mängel auf und Rodbertus soll von den massiven Zahlungsschwierigkeiten schon 2013 gewusst haben. Dennoch seien weiter Genussrechte verkauft worden sein. „Trotzdem buhlt dieser Mann um das Vertrauen der Anleger und möchte die Geschicke bei Prokon wieder selbst in die Hand nehmen“, schüttelt Cäsar-Preller den Kopf.

Ob es so weit kommt, liegt aber in der Hand der Anleger. Diese stellen im Rahmen der Gläubigerversammlung am 22. Juli in Hamburg die Weichen für die Zukunft. Sie entscheiden u.a. darüber, ob ein Insolvenzplan aufgestellt werden soll. Dann hätten sie wohl drei Möglichkeiten. Sie können ihre Genussrechte in Eigenkapital wandeln und werden dann zu Miteigentümern. Sie können ihre Genussrechte in eine handelbare Anleihe tauschen und verkaufen und sie können an dem Verkaufserlös der Unternehmen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, partizipieren. Mit Verlusten müssen sie allerdings rechnen.

„Damit diese so gering wie möglich ausfallen, können die Anleger aber auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Die können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus können sich weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben, wenn sich die schweren Vorwürfe gegen Rodbertus bestätigen sollten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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