PROKON: Anleger müssen im Insolvenzverfahren mit hohen Verlusten rechnen

07.05.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (874 mal gelesen)
Jetzt ist es amtlich: Das Insolvenzverfahren über Prokon wurde am Amtsgericht Itzehoe eröffnet. Die gute Nachricht: Nach Angaben des Insolvenzverwalters Dietmar Penzlin müssen die Anleger nicht mit einem Totalverlust rechnen. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen Verluste zwischen 40 und 70 Prozent ihres eingezahlten Genussrechtekapitals befürchten.

„Anleger sollten jetzt nicht nur ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Derzeit haben Genussrechte-Inhaber von Prokon Forderungen von rund 370 Millionen Euro gegen Prokon. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens seien aber noch weitaus höher. Nach einem NDR-Bericht steht den Verbindlichkeiten in Höhe von mehr als 1,5 Milliarden Euro ein Vermögen von knapp 1,1 Milliarden Euro gegenüber. Die Unterdeckung liege demnach bei ca. 474 Millionen Euro. „Angesichts dieser Zahlen sollten die Anleger nicht alleine auf das Insolvenzverfahren vertrauen. Auch wenn es sicher positiv zu sehen ist, dass das Gericht die Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandeln will, so sind hohe Verluste für die Anleger doch wahrscheinlich“, meint Cäsar-Preller.

Erfolgversprechender könne daher der Weg sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, falls die Anleger nicht über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Ebenso komme aber auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, so Cäsar-Preller. Denn die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein, der Wahrheit entsprechen und dürfen keine irreführenden Aussagen beinhalten. Das OLG Schleswig hatte wegen irreführender Aussagen zur Sicherheit der Genussrechte schon einer Klage wegen unlauterer Werbung stattgegeben (Az: 6 U 14/11).

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger und unterstützt sie auch bei der form- und fristgerechten Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle, die bis zum 15. September dem Insolvenzverwalter vorliegen müssen.

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