PROKON Genussrechte: Die Zeit läuft davon – Insolvenz rückt näher

16.01.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1127 mal gelesen)
„Wie es aussieht, kann nur noch ein Wunder die angekündigte Planinsolvenz bei PROKON vermeiden“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn der Aufruf an die Anleger, ihre Genussrechte zu halten, scheint zu verpuffen.

Nach Unternehmensangaben hatten Anleger bis zum 16. Januar schon Genussrechte in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro gekündigt. Bei einem Genussrechtskapital von rund 1,4 Milliarden Euro ist das Ziel, dass mindestens 95 Prozent der Genussrechte im Unternehmen verbleiben, also bislang klar verfehlt. „Nach eigener Darstellung von Prokon ist die Planinsolvenz noch im Januar die Folge“, erinnert Cäsar-Preller.

Davon sollten sich die Anleger nach Meinung des erfahrenen Juristen allerdings nicht einschüchtern lassen. „Prokon hat mit dem Rundschreiben an die Anleger meiner Meinung nach in unzulässiger Weise Druck auf die Anleger ausgeübt und versucht, ihnen ein schlechtes Gewissen einzureden, wenn sie ihre Genussrechte kündigen. Das ist ein Spiel mit Ängsten und Emotionen“, so Cäsar-Preller. Ähnlich sieht es wohl auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Wie das Handelsblatt am 16. Januar online meldet, hat dieser beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen PROKON beim Landgericht Itzehoe beantragt. Dadurch solle PROKON untersagt werden, weiter Druck auf die Anleger auszuüben.

Unabhängig davon, sollten die Anleger nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um den Schaden abzuwenden. „Es muss auch bedacht werden, dass im Insolvenzverfahren die Genussrechte-Inhaber nachrangig gegenüber anderen Gläubigern behandelt werden. Ihnen könnte also auch der Totalverlust ihres Geldes drohen“, erklärt Cäsar-Preller. Daher sollten Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. „PROKON lockte mit hohen Renditen. Im Anlageberatungsgespräch muss aber auch auf die Risiken der Kapitalanlage hingewiesen werden. Denn Genussrechte sind keinesfalls eine sichere Anlageform, sondern mit hohen Risiken behaftet. Über diese Risiken hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so der Fachanwalt.

Darüber hinaus können auch die Angaben im Verkaufsprospekt auf ihre Richtigkeit überprüft werden. „Lässt sich ein Prospektfehler feststellen, kann möglicherweise auf Rückabwicklung geklagt werden“, erklärt Cäsar-Preller.

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