Raus aus der Schrottimmobilie – Darlehen widerrufen

15.07.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (256 mal gelesen)
Mit Schrottimmobilien wurden Millionen gemacht – und die Käufer haben sich für die mehr oder weniger wertlosen Immobilien auch noch hoch verschuldet. Viele gutgläubige Käufer erlebten ein finanzielles Desaster. Einen Ausweg kann ggf. der Darlehenswiderruf bieten.

Vermeintlich hochwertige Immobilien, die tatsächlich nur einen Bruchteil des Kaufpreises wert waren, wurden gleich mit dem dazugehörigen Darlehen vermittelt. An diesen Darlehen haben die Käufer teilweise heute noch zu knabbern und müssen immer noch ihre monatlichen Raten abstottern. Auch vergleichsweise hoch verzinste Anschlussfinanzierungen wurden den Kunden schon angeboten.

Durch den Widerruf des Darlehens kann möglicherweise nicht nur der teure Kredit rückabgewickelt werden, sondern ggf. das gesamte Geschäft. Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden: „Wenn zwischen dem Immobilienkauf und der Darlehensvergabe ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorlag, kann der Widerruf des Darlehens nicht nur zur Rückabwicklung des Kredits, sondern des gesamten Geschäfts führen.“

Wenn der Verbraucher durch den Widerruf eines Darlehens einen wirtschaftlichen Profit erzielen möchte und sich z.B. von einer fehlgeschlagenen Geldanlage wie einer Schrottimmobilie trennen möchte, steht dies nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs der Wirksamkeit des Widerrufs nicht entgegen. Mit Urteil vom 12. Juli stellte der BGH klar, dass es nicht auf das Motiv für den Widerruf ankommt (Az.: XI ZR 501/15). In dem konkreten Fall hatte ein Verbraucher ein 2001 geschlossenes Darlehen zur Fondsfinanzierung 2014 widerrufen, da die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war. Dies sei keine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts, so der BGH. Auch dann nicht, wenn sich der Verbraucher durch den Widerruf nur von seiner Fondsbeteiligung lösen wollte.

Bei zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen hätte der Widerruf allerdings spätestens bis zum 21. Juni 2016 erfolgen müssen. „Bei noch älteren Darlehen kann möglicherweise noch eine Möglichkeit zum Widerruf bestehen. Besonders dann, wenn der Vertrag in einer sog. Haustürsituation geschlossen wurde“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Neben dem Widerruf können Besitzer von Schrottimmobilien möglicherweise auch auf anderem Weg Ansprüche gegen die Bank durchsetzen. So häufen sich inzwischen die Gerichtsurteile, die die Banken bei einer Vollfinanzierung der Immobilie in der Haftung sehen. Zumindest dann, wenn sie die Immobilien zuvor besichtigt und den Kunden nicht vor den völlig überzogenen Kaufpreisen gewarnt und stattdessen auch noch Darlehen zur Immobilienfinanzierung gegeben haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

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