Razzia bei der BWF Stiftung – Verdacht auf Anlagebetrug

16.03.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (581 mal gelesen)
Wegen des Verdachts auf Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) wird gegen den auch als BWF-Stiftung bekannten Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ermittelt.

Ende Februar kam es zu einer groß angelegten Razzia in den Berliner und Kölner Geschäftsräumen. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) hat der BWF-Stiftung das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet. „Der Vorwurf beschränkt sich jedoch nicht auf ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft. Es besteht auch der Verdacht, dass die Anleger betrogen wurden. Offenbar war hier nicht alles Gold, was glänzt“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Bei den Ermittlungen sollen vier Tonnen sichergestellt worden sein, bei denen nicht sicher ist, ob es sich um echtes Gold handelt. Es steht der Verdacht im Raum, dass Anlegergelder im zweistelligen Millionenbereich zweckentfremdet wurden. Cäsar-Preller: „Auch wenn die BaFin die sofortige Rückabwicklung beauftragt hat, steht noch nicht fest, ob dafür überhaupt genug liquide Mittel vorhanden sind. Die Anleger sollten daher auch weitere rechtliche Optionen wie Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“

In Betracht kommen dabei besonders Schadensersatzansprüche wegen eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts. „Die Ansprüche können sich gegen die Stiftung selbst, gegen Unternehmensverantwortliche und auch gegen die Vermittler richten. Denn den Anlegern wurde versprochen, dass Gold später wieder zurückzukaufen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus empfiehlt er auch, die Forderungen bei einem von der BaFin bestellten Liquidator einzureichen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit geschädigte Anleger.

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