Razzia bei Opel – Verdacht der Abgasmanipulationen

16.10.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Rutscht Opel tiefer in den Dieselskandal? Zumindest gab es am Montag, 15.Oktober 2018, eine Razzia an den Opel-Standorten in Kaiserslautern und Rüsselsheim, die darauf hindeuten könnte.

Nach Medienberichten schickte die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittler los, um einem konkreten Betrugsverdacht nachzugehen. Auslöser ist einem Bericht der „Bild“ zu Folge eine Anzeige des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA). Möglicherweise hat Opel mit einer unzulässigen Software Abgaswerte manipuliert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird wegen des Anfangsverdachts des Betrugs wegen Inverkehrbringens von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software ermittelt. Betroffen könnten die Modelle Zafira, Insignia und Cascada der Baujahre 2012, 2014 und 2017 sein, die zum Teil schon über die Abgasnorm Euro 6 verfügen. Insgesamt soll es um 95.000 Fahrzeuge gehen. 

Opel hat die Ermittlungen zwar bestätigt, spricht aber nur von „Untersuchungen“ zum Thema „Emissionen“. Hintergrund der Ermittlungen könnte eine amtliche Anhörung des Bundesverkehrsministeriums gegen Opel sein. Dabei sollte sich Opel im Juli zur Funktionsweise einer Abgasreinigung äußern. Solche Funktionen dienen häufig dazu, die Abgasreinigung in bestimmten Situation zu verringern. Autobauer begründen diese Funktion in der Regel mit dem Schutz des Motors. Nun könnten die Behörden allerdings auf eine Funktion gestoßen sein, die sich nicht so einfach begründen lässt.

Laut Opel sind die Fahrzeuge vorschriftsgemäß. Sollte sich der Verdacht aber bestätigen, könnte Opel doch noch tief in den Abgasskandal rutschen. „Sollte es bei Opel zu Abgasmanipulationen gekommen sein, haben die Käufer der betroffenen Fahrzeuge gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der bereits zahlreiche geschädigte Verbraucher im VW-Abgasskandal vertritt. Zunächst kann unter Setzung einer Frist die Nachbesserung verlangt werden. Lässt sich der Mangel nicht beheben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden, um die Rückabwicklung des Kaufvertrags auf diesem Weg zu erreichen.
 

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