Razzia bei Porsche – Porsche Macan-Käufer bekommt Geld zurück

24.04.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (82 mal gelesen)
Die Staatsanwaltschaft „klopfte“ bei Porsche an. Mit rund 200 Einsatzkräften fand am 18. April eine groß anlegte Razzia an zehn Standorten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Durchsucht wurden auch zwei Audi-Standorte.

Es geht um Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Es besteht der Verdacht auf Betrug und strafbare Werbung, heißt es aus Reihen der Staatsanwaltschaft.

Seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals sind Durchsuchungen bei den deutschen Autobauern keine Seltenheit. Das gab es schon bei VW, bei Mercedes, bei BMW oder bei Audi. Nun kann sich Porsche einreihen. Pikant ist aber, dass sich die Ermittlungen auch gegen ein aktives Porsche-Vorstandsmitglied und einen weiteren Porsche-Manager richten. „Bestätigt sich der Betrugsverdacht, wäre der Abgasskandal endgültig auch in der höchsten Vorstandsebene angelangt. Porsche könnte dann nicht mehr die Hände in Unschuld waschen und darauf verweisen, dass die Dieselmotoren von Audi geliefert werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Porsche gerät nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in die Schlagzeilen. 2016 rief der Sportwagenhersteller freiwillig den Porsche Macan zurück, ein Jahr später wurde der Rückruf für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-Dieselmotor „von oben“ angeordnet. Nun also die Razzia und ein bemerkenswertes Verfahren gegen einen Porsche-Händler vor dem Landgericht Heilbronn. Hier hatte der Käufer eines Porsche Macan wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen geklagt. Zu einem Urteil ist es erst gar nicht gekommen. Nachdem das Landgericht ein Sachverständigengutachten einholen und den ehemaligen Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes Zinke als Zeugen vernehmen wollte, hat das Autohaus den vollen Kaufpreis nebst Zinsen zurückerstattet. 

Das ist aus zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Denn erstens reichte die Klage des Porsche-Käufers gar nicht so weit. Er wäre durchaus bereit gewesen, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen – was nun nicht nötig ist. Zweitens sollte offenbar die Zeugenaussage des ehemaligen KBA-Präsidenten verhindert werden. Da sich das Landgericht vom KBA nicht von der Zeugenvernehmung abbringen lassen wollte, scheiterte sie offenbar an einem Veto des Bundesverkehrsministeriums, das die Vernehmung Zinkes nicht bewilligte. Das berichtet Spiegel Online am 18. April.

„Das alles legt den Schluss nah, dass Porsche offenbar lieber freiwillig zahlt, bevor ein Gutachten eingeholt wird oder eine Zeugenaussage Licht ins Dunkel bringt“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Auf der anderen Seite zeige es aber auch, dass Porsche-Käufer offenbar gute Chancen haben, ihre Rechte gegen Porsche durchzusetzen.
 

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