Rechtsrat zu Franchise

25.04.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (374 mal gelesen)
"Franchising braucht immer und auf allen Seiten eine gute juristische Grundlage, sonst sind Probleme grundsätzlich vorprogrammiert!" - Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist nicht nur Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern als Kanzlei-Eigentümer Koordinator weiterer personeller Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht und in Kombination idealer Ansprechpartner für die Thematik "Franchise".

Passend übersetzt bedeutet "Franchise" nichts anderes als "Aufbau, Gestaltung und Pflege von Vertriebssystemen". Typische Franchise-Unternehmen sind Burger-King, KFC, Subway oder Macdonald's, aber auch Hotelketten wie die Wyndham Hotels. Die Kanzlei Cäsar-Preller fühlt sich besonders wohl bei der Betreuung von Franchisenehmern, die als eigenständige Unternehmer selten Konflikte auf Augenhöhe mit den oft übermächtigen Franchisegebern lösen können und in Zweifelsfällen immer juristische Expertise einkaufen müssen, um nicht von Anfang an auf verlorenem Posten zu stehen. Der Franchise-Fachmann empfiehlt, Schwierigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen und Franchise-Verträge vor der Unterzeichnung von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen: "Die Schwachstellen solcher Verträge sind allgemein bekannt, von Betroffenen aber nicht ohne Weiteres zu erkennen!"

Ein juristisch interessanter Teilbereich des Franchiserechts berührt auch das Arbeitsrecht. Neben den bereits angesprochenen Rechtsgebieten gehört auch das Arbeitsrecht in den Fokus von Anwälten, die Franchisenehmer aber auch die Mitarbeiter von Franchise-Systemen betreuen, denn Mitarbeiter hängen wortwörtlich in zwei Systemen. Daraus können sich Ansprüche an den Franchisegeber ergeben, wenn der Franchisenehmer z.B. teils unverschuldet in eine Krisensituation gerät und Löhne nicht zahlen kann.

Cäsar-Preller: "Wir haben bereits in mehreren arbeitsrechtlichen Verfahren gute Ergebnisse für Mitarbeiter von Franchise-Systemen erzielt. Gern prüfen wir auch vor der Einstellung und im Vorfeld drohender Auseinandersetzungen Arbeitsverträge!" Betroffene von Franchise-Themen können sich gern in der Kanzlei melden, Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.


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Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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