Reederei Ahrenkiel, Mutter des Fondshauses Hamburg, steht offenbar vor dem Verkauf

30.08.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1500 mal gelesen)
In der Schifffahrts-Branche bleibt es turbulent. Jetzt meldet u.a. die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass die Reederei Ahrenkiel einen Käufer sucht. Das Traditionsunternehmen ist die Muttergesellschaft des Initiators Fondshaus Hamburg, der verschiedene geschlossene Schiffsfonds aufgelegt hat.

Die Anleger der FHH-Schiffsfonds mussten in der Vergangenheit schon einige schlechte Nachrichten verkraften. Erst kürzlich meldete der FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin Insolvenz an. „Und das war leider nicht der einzige FHH Schiffsfonds, der in schwere Fahrwasser geraten ist“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Zur Reederei Ahrenkiel zählt derzeit eine Flotte von 37 Handelsschiffen. Medienberichten zu Folge werde nun ein Käufer gesucht, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Nach Informationen des Hamburger Abendblattes soll er zwei ernsthafte Interessenten geben. „Wie sich der Verkauf der Reederei auf die Anleger der FHH-Schiffsfonds auswirken würde, ist ungewiss. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der Containerschifffahrt und auch einiger FHH-Schiffsfonds würde ich aber empfehlen, die Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen“, so Cäsar-Preller.

Denn für viele Anleger in FHH-Schiffsfonds verlief ihre Beteiligung bislang eher unbefriedigend. Die Renditen blieben oft hinter den Erwartungen zurück. „Allerdings sind gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig Fehler in der Anlageberatung aufgetreten“, erklärt Cäsar-Preller. So hätten die Anleger beispielsweise auf die bestehenden Risiken deutlich hingewiesen werden müssen. „Immerhin reicht das Risiko ja bis zum Totalverlust des eingesetzten Geldes. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Gleiches gilt für die Rückvergütungen, die die Bankberater für die Vermittlung von Schiffsfonds erhalten haben. „Auch über diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen müssen die Anleger aufgeklärt werden. Die Rechtsprechung ist da eindeutig“, erklärt der Jurist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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