Reform der Grundsteuer: 35 Millionen Grundstücke betroffen

23.09.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (411 mal gelesen)
Die geplante Reformierung der Grundsteuer hat unter Umständen Konsequenzen für Immobilienbesitzer.

Darauf weist Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und mit der Verwaltung zahlreicher Immobilien im Mandantenauftrag befasst, aus aktuellem Anlass hin: „Die zur Erhebung der Grundsteuer verwendeten Daten sind teils älter als 50 Jahre. Wer nach der Umstellung deutlich mehr zahlen darf, z.B., weil der Wert der Grundstücksbebauung strittig bewertet wurde, sollte den Bescheid gründlich prüfen lassen!“ Betroffen sind die Eigentümer von rund 35 Millionen Grundstücken in ganz Deutschland. Mit der Reformierung sollen Ungerechtigkeiten bereinigt werden, um zu einer allgemeinen gerechten und nachvollziehbaren Berechnung zu kommen.

Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzentwürfe jetzt verabschiedet und ist damit einer Zwangsregulierung des Bundesfinanzhofes zuvorgekommen. Dieser hatte bereits den BGH angerufen, um der Reform Beine zu machen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Alle Grundstücke werden nun neu bewertet. Je nach Größe und Anzahl kann es jetzt zu grundsätzlich neuen Ergebnissen kommen!“ Bei Fragen sollten sich Grundstückseigentümer an eine im Immobilienrecht und in der Immobilienverwaltung erfahre Kanzlei wenden“ Allerdings besteht kein Grund zu Eile und auch nicht zur Sorge: Die Neuberechnungen werden sich ein paar Jahre hinziehen und sollen dem bisherigen Vernehmen nach „aufkommensneutral“ ausfallen. Ziel der Reform ist es nicht, durch Gesetzesänderungen neue Einnahmemöglichkeiten zu schaffen. Cäsar-Preller: „Etwas Wachsamkeit schadet trotzdem nicht!“

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