Rena Lange findet keinen Investor – Schadensersatzansprüche der Anlege

13.01.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (627 mal gelesen)
Die Suche nach Investoren verlief erfolglos. Jetzt wird das Münchener Modehaus Rena Lange endgültig geschlossen. Betroffen von dem Aus sind auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe.

Die Suche nach Investoren verlief erfolglos. Jetzt wird das Münchener Modehaus Rena Lange endgültig geschlossen. Betroffen von dem Aus sind auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe.

Wie u.a. das Handelsblatt berichtet, wird das Modehaus Rena Lange endgültig geschlossen. Bis kurz vor Weihnachten habe es noch Gespräche mit möglichen Investoren gegeben – am Ende erfolglos, wie ein Sprecher des Insolvenzverwalters bestätigte. Nun werde noch über einen Verkauf der Markenrechte, Schnittmuster und Lizenzen verhandelt.

„Die Insolvenz des Modehauses trifft natürlich die Mitarbeiter. Aber auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe. Ihnen drohen nach der gescheiterten Suche nach einem Investor finanzielle Verluste“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Rena Lange Holding hatte im Dezember 2013 eine Anleihe (WKN: A1ZAEM I ISIN: DE000A1ZAEM0) mit einer Laufzeit bis zum 12. Dezember 2017 und einem Zinskupon von 8 Prozent p.a. emittiert. Die Zinsen sollten vierteljährlich ausgezahlt werden. Ursprünglich war ein Investitionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro für die Anleihe geplant, es kamen aber nur 5,4 Millionen Euro zusammen. Im September 2014 wurden Insolvenzanträge über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH und der Tochtergesellschaft M. Lange & Co. GmbH beim Amtsgericht München gestellt.

„Für die Anleihe-Gläubiger sind das schlechte Nachrichten. Die Aussichten auf eine Insolvenzquote, die die Verluste im Grenzen hält, sind weiter gesunken. Von einer Sanierung ganz zu schweigen. Als einziger Ausweg bleibt jetzt im Grunde nur noch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, so Cäsar-Preller. Diese könnten beispielsweise wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. In den vergangenen Monaten sind einige Emittenten von Mittelstandsanleihen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Cäsar-Preller: „Das zeigt, dass es für die Anleger durchaus mit einem Risiko verbunden ist, in solche Anleihen zu investieren. Denn ein guter Name alleine bedeutet noch lange keine Sicherheit. Im Anlageberatungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Außerdem müsse auch der Emissionsprospekt genau unter die Lupe genommen werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon bei irreführenden Angaben können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Acht Prozent Zinsen klingen natürlich verlockend. Aber waren sie auch realistisch? Die Prospektangaben gilt es genau zu prüfen. Möglicherweise wurde den Anleger ein viel zu positives Bild von der Anleihe vermittelt“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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