René Lezard Anleihe: Zinsstundung und Kündigungsverzicht

23.12.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (224 mal gelesen)
Die im November fällig gewordenen Zinsen für die René Lezard-Anleihe werden bis zum 31. März 2017 gestundet. Ebenso verzichten die Anleger bis zu diesem Zeitpunkt auf ihre Sonderkündigungsrechte.

Das ist das Ergebnis der zweiten Gläubigerversammlung, wie die René Lezard Mode GmbH am 16. Dezember mitteilte. 

Zudem sollen weitere Beschlüsse zur Änderung der Anleihebedingungen demnächst umgesetzt werden. Dazu gehört u.a. die Teilrückzahlung in Höhe von 350 Euro sowie der Verzicht der Anleihe-Anleger auf 40 Prozent ihrer Hauptforderung. Zudem soll die Laufzeit der Anleihe bis 2050 verlängert werden. Allerdings gibt es auch verschiedene Varianten zu einer vorzeitigen Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen. Die Umsetzung der Beschlüsse steht noch unter aufschiebenden Bedingungen.

„Für die Anleger der Anleihe bedeutet dies, dass sie hohe finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Zudem stehen sie noch einige Jahre im Risiko, wenn die Anleihe nicht vorzeitig zurückgezahlt werden sollte. Sollte eine nachhaltige Sanierung des Modeunternehmens scheitern, können sich die Verluste noch erhöhen“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, haben die Anleger noch die Möglichkeit, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. In Betracht kann dabei auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz kommen. Forderungen können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. „Die Anleger hätten auch umfassend über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder bagatellisiert und die Beteiligung beispielsweise als sichere Altersvorsorge angepriesen, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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