Rente beim Chonischen Fatigue-Syndrom (CFS/ME)

11.01.2019, Autor: Herr Joachim Laux / Lesedauer ca. 4 Min. (2297 mal gelesen)
Wer am Chronischen Fatigue-Syndrom bzw. der Myalgischen Enzephalomyelitis leidet, hat meist auch finanzielle Sorgen. Wie zeigen, worauf Sie achten sollten bei der Beantragung von Rente.

Wer am Chronischen Fatigue-Syndrom bzw. der Myalgischen Enzephalomyelitis leidet, hat meist auch finanzielle Sorgen. Lohnfortzahlung und Krankengeld fallen nach eineinhalb Jahren weg, die Versicherungen lehnen Anträge zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oft zunächst einmal ab. Wer einige Dinge beachtet und weiß, wo die Versicherungen ansetzen, um den Ansprüchen zu entgehen, kommt dennoch an sein Geld.

Erster Teil: Private Berufsunfähigkeitsrente von Allianz, Zurich, uniVersa & Co. und berufsständisches Versorgungswerk freier Berufe (Ärzte, Architekten u.a.)

Oft stellen die Versicherungen schon das Bestehen einer Erkrankung in Frage. Sie behaupten, dass keine gesicherte medizinische Diagnose vorliege und deshalb keine Leistung geschuldet sei. Die Taktik dahinter: Die Unternehmen wissen genau, dass eine Erkrankung an CFS/ME existenzbedrohend sein kann und die Erkrankten auf die Rentenleistungen angewiesen sind. Deshalb spielen sie auf Zeit. Mit ihrer anfänglichen Weigerung bereiten die Versicherungen psychisch einen für sie günstigen Vergleich vor. Die Versicherten bekommen nach der ersten Ablehnung oft eine kleine Einmalzahlung angeboten und sollen dann denken: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ Auf dieses Zeitspiel der Versicherung sollten sich Betroffene nicht einlassen. Bei Antragsstellung braucht der Erkrankte keine gesicherte ärztliche Diagnose! Ein Mediziner muss lediglich feststellen und bescheinigen, dass die Leistungsfähigkeit erkrankungsbedingt gemindert ist.

Mitwirkungspflicht des Versicherten

Wer diese erste Hürde genommen hat, wird von der Versicherung meist zu einem medizinischen Sachverständigen geschickt, um ein Gutachten erstellen zu lassen. Der Versicherte ist laut Vertrag in der Regel zur Mitwirkung bei der Leistungsprüfung verpflichtet. Deshalb ist es auch in Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer späteren Klage wichtig, dieser Verpflichtung nachzukommen. Die Vertretung durch einen versierten Anwalt ist spätestens ab diesem Zeitpunkt eine gute Investition. Er kann das Verfahren jetzt nämlich schon beeinflussen und in die richtigen Bahnen lenken. Besonders wichtig ist es, dass ein CFS/ME-Erkrankter von einem fachlich kompetenten Neurologen bzw. Neuropsychologen begutachtet wird. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann so manchmal vermieden werden, denn ein versierter Facharzt wird CFS/ME realistisch einschätzen und eine Berufsunfähigkeit feststellen. Versicherte sollten sich aber auch darauf einstellen, dass das Gutachten schwammig bleibt und die Versicherung ihre Leistung verweigert. Wird der Fall dann vor Gericht entschieden, kommt es zu einer weiteren, vom Gericht veranlassten Begutachtung. Der Sachverständige der Versicherung wird nämlich als parteiisch bewertet und seine Bewertungen dürfen deshalb nicht alleinige Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung sein.

Das richtige Gericht auswählen

Privates Versicherungsrechts ist eine besondere Rechtsmaterie und sollte vor kompetenten Spezialkammern verhandelt werden. Nicht alle deutschen Gerichte verfügen über solche Kammern und wer an den falschen Richter gerät, hat schon vor der Verhandlung faktisch schlechte Karten. Fachanwälte für Versicherungsrecht wissen, bei welchem Landgericht man klagen sollte und kennen Kniffe, ein ungünstiges Gericht zu umgehen. Manchmal muss der Mandant längere Anfahrtswege zum Prozessgericht in Kauf nehmen und entsprechende Kosten begleichen. Aber der Aufwand lohnt.

Kein Risiko eingehen!

Eine CFS/ME-Erkrankung birgt wirtschaftlich enorme Risiken. Minimieren Sie es, indem Sie sich einen erfahrenen Anwalt nehmen und gehen sie kein Wagnis ein. Es geht meist um die finanzielle Existenz! In Internetforen von CFS/ME-Erkrankten kursieren zwar Gerichtsentscheidungen und es wird vorgeschlagen, diese einfach  gegenüber der Versicherung zu erwähnen, doch das ist ein Spiel mit dem Feuer. Die Gerichte entscheiden immer am Einzelfall und jede Erkrankung hat manigfaltige Ausprägungsformen. Zudem sind die Gerichte nicht an die Rechtsprechung anderer Gerichte gebunden und haben einen großen Beurteilungsspielraum.

Nicht alleine agieren!

Deshalb unser Rat: Kommen Sie frühzeitig zu uns und lassen Sie sich helfen! Wir wissen, worauf es ankommt, denn wir sind auf CFS/ME im Personenversicherungsrecht spezialisiert. Mit aussagekräftigen ärztliche Berichten und einer auf Ihre Situation angepasste Vorgehensweise haben Sie mit uns gute Chancen, finanziell sorgenfrei in die Zukunft zu schauen.

Zweiter Teil: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die Anforderungen für eine (Volle) Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI sind grundsätzlich deutlich höher als bei der Berufsunfähigkeit in der privaten Versicherung. Diese liegt nämlich schon dann vor, wenn man 50 Prozent der Tätigkeit, die man vor der Erkrankung ausgeübt hat, nicht mehr erbringen kann. Dagegen erfordert die Erwerbsminderung, dass man nicht einmal mehr drei Stunden am Tag arbeiten kann. Aufgepasst: Dabei kommt es nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf an, sondern der Versicherte muss für den gesamten Arbeitsmarkt unbrauchbar sein.

Was bei Erwerbsminderung zu tun ist

Wenn ein Mediziner tatsächlich ein Restleistungsvermögen von unter drei Stunden pro Tag bestätigt, können Sie umgehend eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Dabei sollten Sie unbedingt das Attest mit einreichen!

Die Rentenversicherung arbeitet nach dem so genannten Amtsermittlungsgrundsatz und wird deshalb in der Regel einen Gutachter damit beauftragen, das Leistungsvermögen noch einmal feststellen zu lassen. Dem Sachverständigen sollten Sie Kopien Ihrer medizinischen Befunde und sämtliche Krankenunterlagen vorlegen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird das zuständige Sozialgericht ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.

Was bei einer Ablehnung gemacht werden sollte

Innerhalb von vier Wochen wird ein Ablehnungsbescheid rechtskräftig. Deshalb sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Das ist ganz einfach, weil er zunächst nicht genauer begründet werden muss. Schreiben Sie einfach:

"Gegen den von Ihnen erlassenen Bescheid vom (DATUM) lege ich hiermit Widerspruch ein. Die Entscheidung ist rechtswidrig, weil meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen unzureichend berücksichtigt wurden."

Sofern Sie zwischenzeitlich neue ärztliche Befunde haben, können sie auf diese hinweisen und Kopien mit einreichen. Die Rentenversicherung wird dann Ihrem Widerspruch entweder abhelfen und die Rente zahlen, oder sie weist ihn zurück. Diese Entscheidung muss sie innerhalb von drei Monaten treffen. Erhalten Sie noch immer keine Rente, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monat beim Sozialgericht klagen.

Was Sie sonst beachten sollten

Die Erwerbsminderungsrente soll die Existenz sichern. In Internetforen wird CFS/ME-Erkrankten geraten, einfach einige Gerichtsentscheidungen gegenüber der DRV zu zitieren. Doch wer so agiert, riskiert eine Ablehnung des Antrags. Jede Erkrankung ist ein Einzelfall und hat unterschiedliche Ausprägungsformen. Behörden und Gerichte entscheiden am konkreten Fall. Andere Gerichtsentscheidungen sind nur selten eins-zu-eins übertragbar. Das weiß auch die DRV.

Sie sollten sich deshalb frühzeitig kompetent beraten lassen. Wir sind spezialisiert auf CFS/ME bei Erwerbsminderung und wissen, worauf es ankommt. Mit aussagekräftigen ärztliche Berichten und einer auf Ihre Situation angepasste Vorgehensweise haben Sie mit uns gute Chancen, finanziell sorgenfrei in die Zukunft zu schauen.