Rheuma - rechtliche Folgen

23.03.2011, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 1 Min. (3818 mal gelesen)
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Thomas Eschle schreibt über die rechtlichen Folgen von Rheuma.

Rheuma -
Chronische Krankheit - rechtliche Konsequenzen

Bei entzündlich rheumatischen Krankheiten
( z:B einer Bechterew-Krankheit )
gibt es im Schwerbehindertenrecht gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen folgende Abstufungen :

Entzündlich-rheumatische Krankheit
- ohne wesentliche Funktionseinschränkung
mit leichten Beschwerden :
Teil GdB 10

- mit geringen Auswirkungen ( leichtgradige
Funktionseinbußen und Beschwerden )
Teil GdB 20-40

- mit mittelgradigen Auswirkungen, dauernde
erhebliche Funktionseinbußen und
Beschwerden, therapeutisch schwer
beeinflussbar, Teil GdB 50-70

Die medizinischen Folgen nur bedingt lindern können Rheumatologen und auf Schmerzbehandlung spezialisierte Fachärzte.

Die rechtlichen Probleme welche daraus häufig resultieren sind:
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
( Arbeitsrecht )
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der
Krankenkasse
- Erlangung des Schwerbehindertenausweis
- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU-Versicherungen

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Telefonberatung auch bundesweit.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
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70499 Stuttgart
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