Rickmers Anleihe: Risiko für die Anleger
27.04.2017, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 3 Min. (129 mal gelesen)
Insgesamt 275 Millionen Euro haben die Anleger in die Rickmers-Anleihe investiert. Das Geld ist in Gefahr.
Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt ist die Rickmers-Gruppe in erhebliche wirtschaftliche Schieflage geraten. Mit einem umfangreichen Sanierungspaket soll die Rettung des Unternehmens gelingen. Voraussetzung ist aber, dass alle Gläubiger mitspielen. Die Anleihe-Anleger sollen nun vom 8. bis 10. Mai in einer Abstimmung ohne Versammlung darüber entscheiden, ob sie die Sanierung mittragen wollen.
Zum Hintergrund: Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die Schuldverschreibung ist mit 8,875 Prozent p.a. verzinst und steht im Juni 2018 zur Rückzahlung an.
Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat die Rickmers-Reederei schwer getroffen. Zwar gibt es eine positive Fortführungsprognose. Die gilt aber nur für den Fall, dass alle Beteiligten dem Sanierungspaket zustimmen. Zu den Maßnahmen gehört, dass die noch zu gründende Luxemburger Holding LuxCo einen großen Teil der Aktien übernimmt und einen Investor dafür finden soll. Gleichzeitig übernimmt die LuxCo auch die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. der Zinsforderungen. Die Forderungen der Anleger sollen dann aus dem Verkaufserlös der Aktien bedient werden. Wie hoch dieser ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Rickmers Holding AG räumt aber ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Verkaufserlöse ausreichen werden, um die Forderungen der Anleihe-Anleger vollauf zu bedienen. „Klarer ausgedrückt: Den Anlegern drohen hohe Verluste“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Außerdem sind noch weitere Restrukturierungen bei der Anleihe geplant. „Und diese Änderungen bergen für die Anleger ein erhebliches Risiko“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Denn die Laufzeit der Anleihe soll bis 2027 verlängert werden. Die Zinsen sollen dann nicht mehr jährlich, sondern in Form eines PIK-Zinses ausgezahlt werden. „Das heißt, dass die Zinsen auf den Kredit auflaufen und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Sollte in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet werden müssen, wären auch die Zinsen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Das wäre aber nicht das einzige Problem bei einer Insolvenz. Denn die LuxCo würde durch die geplanten Änderungen zum Schuldner der Anleihegläubiger. Dementsprechend würde auch luxemburgisches Recht Anwendung finden. Zudem sollen die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. „Das bedeutet, dass die Ansprüche der Anleger erst befriedigt würden, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger erfüllt sind. Das könnte dann den Totalverlust bedeuten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Allerdings macht die Rickmers Holding auch klar, dass die Zustimmung aller beteiligten Gruppen wohl der einzige Weg ist, die Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz müssten sich die Anleger dann mit der Insolvenzquote begnügen. Auch in dem Fall wären hohe Verluste wahrscheinlich.
Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Anleger können also bestenfalls das kleinere Übel wählen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.“ Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört es auch, alle bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend darzulegen. Insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts wiegt für die Anleger schwer. „Die Probleme in der Schifffahrt waren zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe schon hinlänglich bekannt. Umso wichtiger wäre eine umfassende Aufklärung der Anleger gewesen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt ist die Rickmers-Gruppe in erhebliche wirtschaftliche Schieflage geraten. Mit einem umfangreichen Sanierungspaket soll die Rettung des Unternehmens gelingen. Voraussetzung ist aber, dass alle Gläubiger mitspielen. Die Anleihe-Anleger sollen nun vom 8. bis 10. Mai in einer Abstimmung ohne Versammlung darüber entscheiden, ob sie die Sanierung mittragen wollen.
Zum Hintergrund: Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die Schuldverschreibung ist mit 8,875 Prozent p.a. verzinst und steht im Juni 2018 zur Rückzahlung an.
Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat die Rickmers-Reederei schwer getroffen. Zwar gibt es eine positive Fortführungsprognose. Die gilt aber nur für den Fall, dass alle Beteiligten dem Sanierungspaket zustimmen. Zu den Maßnahmen gehört, dass die noch zu gründende Luxemburger Holding LuxCo einen großen Teil der Aktien übernimmt und einen Investor dafür finden soll. Gleichzeitig übernimmt die LuxCo auch die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. der Zinsforderungen. Die Forderungen der Anleger sollen dann aus dem Verkaufserlös der Aktien bedient werden. Wie hoch dieser ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Rickmers Holding AG räumt aber ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Verkaufserlöse ausreichen werden, um die Forderungen der Anleihe-Anleger vollauf zu bedienen. „Klarer ausgedrückt: Den Anlegern drohen hohe Verluste“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Außerdem sind noch weitere Restrukturierungen bei der Anleihe geplant. „Und diese Änderungen bergen für die Anleger ein erhebliches Risiko“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Denn die Laufzeit der Anleihe soll bis 2027 verlängert werden. Die Zinsen sollen dann nicht mehr jährlich, sondern in Form eines PIK-Zinses ausgezahlt werden. „Das heißt, dass die Zinsen auf den Kredit auflaufen und erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Sollte in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet werden müssen, wären auch die Zinsen verloren“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Das wäre aber nicht das einzige Problem bei einer Insolvenz. Denn die LuxCo würde durch die geplanten Änderungen zum Schuldner der Anleihegläubiger. Dementsprechend würde auch luxemburgisches Recht Anwendung finden. Zudem sollen die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. „Das bedeutet, dass die Ansprüche der Anleger erst befriedigt würden, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger erfüllt sind. Das könnte dann den Totalverlust bedeuten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Allerdings macht die Rickmers Holding auch klar, dass die Zustimmung aller beteiligten Gruppen wohl der einzige Weg ist, die Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz müssten sich die Anleger dann mit der Insolvenzquote begnügen. Auch in dem Fall wären hohe Verluste wahrscheinlich.
Rechtsanwalt Bernhardt: „Die Anleger können also bestenfalls das kleinere Übel wählen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.“ Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört es auch, alle bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend darzulegen. Insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts wiegt für die Anleger schwer. „Die Probleme in der Schifffahrt waren zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe schon hinlänglich bekannt. Umso wichtiger wäre eine umfassende Aufklärung der Anleger gewesen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
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Christof Bernhardt
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